Betreff
Gründung eines Vereins "Netzwerkbetreuung in der Region Osnabrück e.V."
Vorlage
FG 40/009/2008
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Jahr 2002 haben sich verschiedene Schulträger unter Federverführung des Landkreises und der Stadt Osnabrück zu einem Verbund zusammengeschlossen, dessen Aufgabe die Entwicklung, Realisierung und Weiterentwicklung von Systemlösungen für die Computernutzung in den Schulen war. Mit der Projektleitung wurde das Medienzentrum Osnabrück des Landkreises Osnabrück beauftragt.

Dieses Projekt wurde zunächst befristet für die Zeit vom 01.02.2003 bis 31.01.2005. Eine Verlängerung erfolgte im Dezember 2004 bis zum 31.03.2007.

Im Oktober 2006 wurde die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit verlängert mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten jeweils zum 01.04. eines Jahres. Da eine Vertragsverlängerung mit der Firma n.transfer insbesondere aufgrund der hohen Overheadkosten nicht in Betracht kam und eine dauerhafte Anstellung für die Informatiker zu finden war, wurde außerdem in der vorhergehenden Mitgliederversammlung beschlossen eine neue Organisationsform zu suchen.

 

Nach eingehender Prüfung durch den Landkreis Osnabrück fiel die Entscheidung zugunsten eines eingetragenen Vereins. Mitglieder dieses Vereins sollen Schulträger, Unternehmer und natürliche Personen werden. Der Satzungsentwurf ist Anlage beigefügt.

 

Damit der Verein seine Arbeit aufnehmen und die Samtgemeinde Fürstenau als Gründungsmitglied auftreten kann, muss der Samtgemeinderat gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 10 / 10a NGO den Beitritt zum Verein beschließen. Nach § 111 NGO sind vom Samtgemeinderat außerdem einer oder mehrere Vertreter der Samtgemeinde Fürstenau für die Mitgliederversammlung zu wählen.

 

 Die Kostenanteile der Kooperationspartner orientierten sich an den jeweiligen Schülerzahlen, wobei für das Jahr 2008 ein Betrag von 3,80 je Schüler zu zahlen war.

Im Rahmen des Finanzausgleichs erhält die Samtgemeinde für die Administration ihrer Schulnetze derzeit einen Betrag in Höhe von rd. 4,24 € je Schüler.


 

(Klausing)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau tritt dem Verein „Netzwerkbetreuung in der Region Osnabrück e. V.“ bei.

 

  1. Als Vertreter der Samtgemeinde Fürstenau wird der jeweilige Samtgemeindebürgermeister, zurzeit Herr Peter Selter, in die Mitgliederversammlung entsandt. Sollte dieser verhindert sein, kann ein Bediensteter der Samtgemeindeverwaltung von ihm bestimmt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ergeben sich keine Änderungen bezüglich der Finanzierung der Netzwerkbetreuung.

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II