Betreff
Stellungnahme der Gemeinde Berge zum beabsichtigten Bodenabbau in der Gemarkung Börstel, Flur 5, Flurstück 4/1 tlw. Antragsteller: Firma Struckmann u. Sohn KG, Bippen-Ohrte
Vorlage
BER/036/2008
Art
Beschlussvorlage Berge

Die Firma Struckmann und Sohn KG, Bippen-Ohrte hatte im November letzten Jahres eine Voranfrage beim Landkreis zum beabsichtigten Bodenabbau auf dem o.g. Flurstück gehalten. Über die vom Landkreis erbetene Stellungnahme hat der Rat der Gemeinde Berge in seiner Sitzung vom 12.12.2007 zu TOP N 4) (Vorlage BER7011/2007) beraten und den Beschluss gefasst, dass seitens der Gemeinde Berge gegen den beabsichtigten Bodenabbau keine Bedenken erhoben werden und die Gemeinde diese Maßnahme befürwortet.

 

Nunmehr hat die Firma Struckmann einen Antrag gem. §§ 17 und 19 Nds. NaturSchG  einen Antrag auf Erteilung einer Bodenabbaugehmigung gestellt und der Landkreis Osnabrück erbittet hierzu eine Stellungnahme der Gemeinde, insbesondere zu bauplanungsrechtlichen Belangen sowie zum Problem der Grundstückserschließung.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Berge stimmt dem beabsichtigten Bodenabbau der Firma Struckmann u. Sohn KG, Bippen-Ohrte in der Gemarkung Börstel, Flur 5, Flurstück 4/1 (tlw.) zu. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen seitens der Gemeinde  keine Bedenken. Dies gilt auch für die Grundstückserschließung, zumal beabsichtigt ist, mit der antragstellenden Firma hinsichtlich des teilweise zu nutzenden Weges (Flurstück 89/61 Flur 2 in der Gemarkung Grafeld zur Größe von 778 qm) einen Sondernutzungsvertrag zu schließen.