Der
Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2004 auf Empfehlung des
Ing.-Büros Hunold, Fürstenau, beschlossen, das Pumpwerk Bippen mit einer
Abwasserbelüftungsanlage zu erweitern. Bis zum Zeitpunkt der Sitzung war Herrn
Hunold nicht bekannt, dass am Hochpunkt der Druckrohrleitung Bippen - Berge ein
Be- und Entlüftungsventil vorhanden ist. Da die einzutragende Luft durch das
Ventil entweicht und damit ein Belüftungseffekt nicht erzielt werden kann,
wird empfohlen, den Beschluss aufzuheben.
Ergänzend
zu der am 23.09.2004 vorgelegten Planung wurden zwei weitere Planungsvarianten
erstellt:
- Langsandfang mit mechanischem Rechen
Nachteile dieser Lösungsvariante sind das Räumen des
Sandfanges mittels Saugwagen und Räumung des Rechengutes per Hand. Diese
Lösungsvariante sollte nicht weiter verfolgt werden.
- Einbau eines zusätzlichen Kanalschachtes mit
vertiefter Sole, um ankommende Steine zurückzuhalten und Einbau eines
mechanischen Rechens.
Auch diese Lösungsvariante sollte wegen der Räumung des
Kanalschachtes mittels Saugwagen und Räumung des Rechengutes von Hand nicht
weiter verfolgt werden.
Die
Kosten für die vom Ing.-Büro Hunold in der Sitzung des Werksausschusses am
23.09.2004 vorgestellten Lösungsvariante ohne Belüftungsanlage betragen
127.600,00 €. Die Kosten für die unter der vorstehenden Ziffer 1. genannten
Lösungsvariante betragen einschl. Belüftung des Sandfanges 60.700,00 € und
ohne Belüftung des Sandfanges 35.200,00 Euro. Die Kosten für den Einbau eines
zusätzlichen Schachtes und Einbau eines mechanischen Rechens entsprechend der
vorstehenden Ziffer 2. wurden nicht ermittelt.
Vergleichbare
Verhältnisse wie in Bippen sind auch bei den übrigen Druckrohrleitungen
innerhalb des Entsorgungsgebietes der Samtgemeinde Fürstenau gegeben.
Vergleichbare Betriebsstörungen wurden bei diesen Leitungen bisher nicht
festgestellt. Innerhalb des Entsorgungsgebietes des Wasserverbandes Bersenbrück
ist eine Vielzahl von Druckrohrleitungen für die Entsorgung von Ortsteilen zu
den zentralen Kläranlagen vorhanden. Lt. Mitteilung des
Wasserverbandes sind diese Anlagen aus Kostengründen nicht mit Sandfängen
bzw. Rechenanlagen ausgestattet.
Die
Verwaltung empfiehlt, die für die Optimierung des Pumpwerkes Bippen geplanten
Maßnahmen zurückzustellen. Die Einleiter innerhalb des Ortsteiles Bippen
sollten besonders auf § 8 der Satzung über die Abwasserbeseitigung und den
Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde
Fürstenau vom 30.03.2001 hingewiesen werden. Danach dürfen in die öffentliche
Abwasseranlage solche Stoffe nicht eingeleitet werden, die die Kanalisation
verstopfen oder zu Ablagerungen führen.
(Kolosser) |
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(Kamlage) |
Fachdienst III |
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Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
- Der Beschluss des Werksausschusses vom 23.09.2004 (SWA Nr. 4/2004 vom 23.09.2004, S. 3), das Pumpwerk Bippen mit einer Abwasserbelüftungsanlage entsprechend des Vorschlages des Ing.-Büros Hunold, Fürstenau, zu erweitern, wird aufgehoben.
- Die Einleiter des Ortsteiles Bippen sind besonders auf § 8 der Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde Fürstenau vom 30.03.2001 hinzuweisen, wonach Stoffe, die die Kanalisation verstopfen oder zu Ablagerungen führen, nicht eingeleitet werden dürfen.
Finanzielle Auswirkungen:
- keine -