Betreff
Druckrohrleitung Bippen - Berge
Vorlage
FG 65/012/2005
Art
Tischvorlage Fürstenau

Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2004 auf Empfehlung des Ing.-Büros Hunold, Fürstenau, beschlossen, das Pumpwerk Bippen mit einer Abwasserbelüftungsanlage zu erweitern. Bis zum Zeitpunkt der Sitzung war Herrn Hunold nicht bekannt, dass am Hochpunkt der Druckrohrleitung Bippen - Berge ein Be- und Entlüftungsventil vorhanden ist. Da die einzutragende Luft durch das Ventil entweicht und damit ein Belüftungseffekt nicht erzielt werden kann, wird empfohlen, den Beschluss aufzuheben.

Ergänzend zu der am 23.09.2004 vorgelegten Planung wurden zwei weitere Planungsvarianten erstellt:

 

  1. Langsandfang mit mechanischem Rechen

Nachteile dieser Lösungsvariante sind das Räumen des Sandfanges mittels Saugwagen und Räumung des Rechengutes per Hand. Diese Lösungsvariante sollte nicht weiter verfolgt werden.

 

  1. Einbau eines zusätzlichen Kanalschachtes mit vertiefter Sole, um ankommende Steine zurückzuhalten und Einbau eines mechanischen Rechens.

Auch diese Lösungsvariante sollte wegen der Räumung des Kanalschachtes mittels Saugwagen und Räumung des Rechengutes von Hand nicht weiter verfolgt werden.

 

Die Kosten für die vom Ing.-Büro Hunold in der Sitzung des Werksausschusses am 23.09.2004 vorgestellten Lösungsvariante ohne Belüftungsanlage betragen 127.600,00 €. Die Kosten für die unter der vorstehenden Ziffer 1. genannten Lösungsvariante betragen einschl. Belüftung des Sandfanges 60.700,00 € und ohne Belüftung des Sandfanges 35.200,00 Euro. Die Kosten für den Einbau eines zusätzlichen Schachtes und Einbau eines mechanischen Rechens entsprechend der vorstehenden Ziffer 2. wurden nicht ermittelt.

Vergleichbare Verhältnisse wie in Bippen sind auch bei den übrigen Druckrohrleitungen innerhalb des Entsorgungsgebietes der Samtgemeinde Fürstenau gegeben. Vergleichbare Betriebsstörungen wurden bei diesen Leitungen bisher nicht festgestellt. Innerhalb des Entsorgungsgebietes des Wasserverbandes Bersenbrück ist eine Vielzahl von Druckrohrleitungen für die Entsorgung von Ortsteilen zu den zentralen Kläranlagen vorhanden. Lt. Mitteilung des Wasserverbandes sind diese Anlagen aus Kostengründen nicht mit Sandfängen bzw. Rechenanlagen ausgestattet.

Die Verwaltung empfiehlt, die für die Optimierung des Pumpwerkes Bippen geplanten Maßnahmen zurückzustellen. Die Einleiter innerhalb des Ortsteiles Bippen sollten besonders auf § 8 der Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde Fürstenau vom 30.03.2001 hingewiesen werden. Danach dürfen in die öffentliche Abwasseranlage solche Stoffe nicht eingeleitet werden, die die Kanalisation verstopfen oder zu Ablagerungen führen.

 


(Kolosser)

 

(Kamlage)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Beschluss des Werksausschusses vom 23.09.2004 (SWA Nr. 4/2004 vom 23.09.2004, S. 3), das Pumpwerk Bippen mit einer Abwasserbelüftungsanlage entsprechend des Vorschlages des Ing.-Büros Hunold, Fürstenau, zu erweitern, wird aufgehoben.

 

  1. Die Einleiter des Ortsteiles Bippen sind besonders auf § 8 der Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde Fürstenau vom 30.03.2001 hinzuweisen, wonach Stoffe, die die Kanalisation verstopfen oder zu Ablagerungen führen, nicht eingeleitet werden dürfen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

- keine -