Betreff
Zuweisungen zum Strukturausgleich für besonders finanzschwache Kommunen
Vorlage
FG 20/010/2008
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Als Beitrag zum Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen gewährt der Landkreis Osnabrück im Haushaltsjahr 2008 Zuweisungen an besonders finanzschwache Gemeinden. Dafür steht ein Betrag in Höhe von 1 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Der Antrag auf Zuweisungen zum Strukturausgleich kann bis zum 30.06.2008 beim Landkreis Osnabrück gestellt werden. Folgende Kriterien sind dabei kumulativ zu erfüllen:

 

1.  Hohe Fehlbetragsquote

Die Fehlbetragsquote im Hauhaltsjahr 2007 für den Samtgemeindebereich liegt bei 53,78 %.

 

2.  Hohe negative Abweichung von der durchschnittlichen Steuerkraft

Die durchschnittliche Steuereinnahmekraft (je Einwohner) des Samtgemeindebereiches für die Jahre 2004 – 2006 liegt mit -28,9 % unter den Durchschnittswerten auf Landesebene.

 

3.  Zuweisungswürdigkeit

Hierbei ist von besonderer Bedeutung, ob die Gemeinde ihr eigenes Konsolidierungspotential ausschöpft. Bei der Antragstellung sind beizufügen:

 

- Eine Übersicht zu den bisher getroffenen Maßnahmen.

 

- Der Entwurf einer Zielvereinbarung, in der die bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums konkret geplanten Konsolidierungsmaßnahmen erläutert werden.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass das Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration im Antragsverfahren 2007 für die Bedarfszuweisung auf eine weitere Zielvereinbarung verzichtet und der Samtgemeinde Fürstenau bescheinigt hat, dass vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren vollzogenen Haushaltskonsolidierung derzeit keine weitergehenden Maßnahmen möglich und die Rahmenbedingungen im Wesentlichen unverändert geblieben sind.

Von der Verwaltung wird dazu bis zur Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 05.06.2008 mit dem Landkreis Osnabrück noch abgeklärt, ob der Abschluss einer Zielvereinbarung erforderlich ist.

 

 

Weitere Einzelheiten zum Antragsverfahren sind der als Anlage beigefügten Verfügung des Landkreises Osnabrück vom 15.05.2008 zu entnehmen.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Keiner.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit den Zuweisungen zum Strukturausgleich wird die Entschuldung der besonders finanzschwachen Gemeinden unterstützt. Der Schuldenstand kann gesenkt und langfristig der Schuldendienst (Zins- und Tilgungsleistungen) verringert werden, was zu einer Entlastung des Verwaltungshaushaltes führt. Die Höhe der Einsparung kann erst bei Festlegung des Strukturausgleichsbetrages beziffert werden.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II