Herr Alexander Wegener, Hoher Esch 19, hat den Antrag gestellt, von den gestalterischen Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes abweichen zu dürfen.
Im B-Plan ist festgelegt:
Einfriedigungen sind im Vorgartenbereich – Bereich
zwischen Straßenverkehrsfläche und vorderer Bauflucht – nur bis maximal 0,80 m
über Straßenoberkante zulässig. Einfriedigungen zu den sonstigen öffentlichen
Flächen (Grünflächen, Flächen mit Pflanzbindung, Fußwege etc.) sind nur in Form
von lebenden Hecken oder als Kombination aus Hecke und darin liegendem Zaun
zulässig. Die Höhe des Zaunes darf dabei maximal 1,0 m betragen.
Herr Wegener hat mit dem Bau eines Zaunes bereits teilweise begonnen, der an der Straßenseite eine Höhe von bis zu 1,75 m erreicht. Im Eingangsbereich des Hauses soll die Höhe bei ca. 1,0 m liegen. Zur Verdeutlichung ist der Vorlage ein Foto beigefügt.
Ferner haben die Nachbarn, Familien Hermann, Kruse, Schwabauer, Berg, Ditzler, Strobeck und Schunert auf dem Antrag unterschrieben, dass sie unterrichtet wurden und zustimmen.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
Foto
Lageskizze
Beschlussvorschlag:
ohne
Finanzielle Auswirkungen: