Betreff
Antrag auf Befreiung von den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Berge Nr. 17 "Nordwestlich des Osterberges"
Vorlage
BER/033/2008
Art
Beschlussvorlage Berge

Herr Alexander Wegener, Hoher Esch 19, hat den Antrag gestellt, von den gestalterischen Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes abweichen zu dürfen.

Im B-Plan ist festgelegt:

Einfriedigungen sind im Vorgartenbereich – Bereich zwischen Straßenverkehrsfläche und vorderer Bauflucht – nur bis maximal 0,80 m über Straßenoberkante zulässig. Einfriedigungen zu den sonstigen öffentlichen Flächen (Grünflächen, Flächen mit Pflanzbindung, Fußwege etc.) sind nur in Form von lebenden Hecken oder als Kombination aus Hecke und darin liegendem Zaun zulässig. Die Höhe des Zaunes darf dabei maximal 1,0 m betragen.  

Herr Wegener hat mit dem Bau eines Zaunes bereits teilweise begonnen, der an der Straßenseite eine Höhe von bis zu 1,75 m erreicht. Im Eingangsbereich des Hauses soll die Höhe bei ca. 1,0 m liegen. Zur Verdeutlichung ist der Vorlage ein Foto beigefügt.

 

Ferner haben die Nachbarn, Familien Hermann, Kruse, Schwabauer, Berg, Ditzler, Strobeck und Schunert auf dem Antrag unterschrieben, dass sie unterrichtet wurden und zustimmen.


(Brandt)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

Foto

Lageskizze


Beschlussvorschlag:

 

ohne


Finanzielle Auswirkungen: