Betreff
Ausbau des "Vechteler Kirchweges", Teilstück von rund 1,5 km, innerhalb des Ortsteiles Vechtel
Vorlage
FG 65/011/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Für die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen und Gemeindeverbindungsstraßen erhält die Gemeinde Bippen aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen von der AN - Windenergie, Bremen, eine Nutzungsentschädigung in Höhe von pauschal 216.000,-- Euro. Diese Mittel sollen für den Ausbau von Gemeindestraßen und Gemeindeverbindungsstraßen im Außenbereich eingesetzt werden. Nach der Prioritätenliste der Gemeinde Bippen soll u. a. die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 12 „Vechteler Kirchweg“ von der B 402 bis zum Lager Bach (ca. 1.100 m, s. Anlage) und von der Dorfstraße in südlicher Richtung auf einer Länge von ca. 350 m ausgebaut werden. Gewählt werden soll die Standardbauweise nach den Vorgaben des PROLAND-Programms (8 to Achslast), so dass für diese Maßnahme zusätzlich Mittel aus dem PROLAND-Programm beantragt werden können. Die Kosten betragen geschätzt 66,-- Euro/m, mithin ca. 96.000,-- Euro für den Gesamtausbau von ca. 1.450 m. Nach Abzug der PROLAND-Förderung von 50 % verbleiben ca. 48.000,-- Euro, die nach dem Vorschlag der Gemeinde Bippen zur Hälfte, also mit jeweils ca. 24.000,-- Euro, von der Gemeinde Bippen und der Samtgemeinde Fürstenau als Trägerin der Straßenbaulast getragen werden sollen. Die Gemeinde Bippen geht im Falle des Ausbaus und ihrer Bezuschussung davon aus, dass die Anlieger beitragsfrei bleiben, obschon die grundsätzliche Möglichkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Samtgemeinde Fürstenau vom 25.03.2004 besteht. Danach können nach Abzug des Samtgemeindeanteils 30 % des verbleibenden Aufwands von ca. 24.000,-- Euro, mithin also ca. 7.200,-- Euro auf die Anlieger umgelegt werden. Ohne den Zuschuss der Gemeinde Bippen entstünde der Samtgemeinde bei einem gleichartigen Ausbau jedoch ein Aufwand von ca. 48.000,-- Euro, der ebenfalls nur zu 30 %, also mit ca. 14.400,-- Euro auf die Anlieger umgelegt werden könnte. Der Anteil der Samtgemeinde wäre in diesem Fall mit ca. 33.600,-- Euro wesentlich höher.

 

Außerdem soll die Einigkeitsstraße von der B 402 auf einer Länge von ca. 1.400 m mit einer neuen Deckschicht versehen werden. Die Kosten hierfür betragen geschätzt 26,-- Euro/m, also ca. 36.400,-- Euro für den Gesamtausbau. Diese Maßnahme ist nicht förderfähig nach dem PROLAND-Programm. Auch hierfür schlägt die Gemeinde Bippen eine hälftige Kostenteilung vor, so dass der Anteil der Samtgemeinde ca. 18.200,-- Euro betragen würde. Diese Maßnahme ist nicht beitragsfähig nach der Straßenausbaubeitragssatzung.


 

 

(Kolosser)

 

(Kamlage)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der „Vechteler Kirchweg“ von der B 402 bis zum Lager Bach auf ca. 1.100 m Länge und von der Dorfstraße in südlicher Richtung auf einer Länge von ca. 350 m ist nach den Richtlinien des PROLAND-Programms auszubauen, sofern hierfür PROLAND - Mittel gewährt werden und die Gemeinde Bippen 50 % des der Samtgemeinde Fürstenau verbleibenden Aufwands übernimmt. Straßenausbaubeiträge werden nicht erhoben.

 

2.    Die Einigkeitssstraße von der B 402 ist auf einer Länge von ca. 1.400 m mit einer neuen Deckschicht zu versehen, sofern die Gemeinde Bippen 50 % des der Samtgemeinde verbleibenden Aufwands übernimmt.

 

3.    Die geschätzten Kosten von ca. 24.000,-- Euro für den Ausbau des Vechteler Kirchweges und ca. 18.200,-- Euro den Ausbau der Einigkeitsstraße sind über den 1. Nachtragshaushalt 2005 zur Verfügung zu stellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ausbaumaßnahmen sind im Haushalt der Samtgemeinde Fürstenau für 2005 nicht vorgesehen. Haushaltsmittel stehen nicht zu Verfügung. Die Maßnahmen sind nur über Fremdfinanzierung zu realisieren.