Betreff
Abwasserbeseitigung AWO Schlichthorst
Vorlage
FB 6/013/2008
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Wasserverband Bersenbrück überlegt, ob die Altenwohnanlage in Schlichthorst über ein Pumpwerk und eine Druckrohrleitung an das Pumpwerk der Samtgemeinde Fürstenau in Schwagstorf angeschlossen werden könnte. Die voraussichtlich anfallende Abwassermenge beträgt max. 15.000 cbm/a, max. 110 cbm/Tag und max. 11 cbm/h. Die Förderleistung der vorgesehenen Pumpe beträgt 25 cbm/h. Es handelt sich im Wesentlichen um häusliches Abwasser.

 

Da die Kläranlage der Wohnanlage Schlichthorst komplett saniert bzw. erneuert werden müsste, hat die AWO großes Interesse an der Abgabe der Abwässer an die Samtgemeinde Fürstenau bekundet.

 

Der Wasserverband Bersenbrück beabsichtigt, die Kosten für die Druckrohrleitung von Schlichthorst zum Pumpwerk nach Schwagstorf zu übernehmen. Es wird auch überlegt, angrenzende Einzelgehöfte mit anzuschließen.

 

Die Kläranlage in Fürstenau ist ausgelegt auf 17.000 EGW, tatsächlich angeschlossen sind derzeit ca. 10.000 EGW. Die zusätzliche Abwassermenge könnte daher hinsichtlich der Kapazität der Anlage grundsätzlich aufgenommen werden. Bei der Samtgemeinde erhöhen sich die Unterhaltungskosten; Investitionskosten würden nicht anfallen.

 

Bevor Vertragsverhandlungen zu Modalitäten der Abwasserüberlassung geführt werden, ist jedoch zunächst eine technische Prüfung der Möglichkeiten erforderlich. In der Sitzung werden die bis dahin vorliegenden Informationen mitgeteilt.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Gegen den Anschluss der Wohnanlage Schlichthorst an die Abwasseranlagen der Samtgemeinde Fürstenau werden grundsätzlich keine Bedenken erhoben.

 

  1. Die technische Möglichkeit des Anschlusses ist zu überprüfen.

 

  1. Sofern technische Belange einem Anschluss nicht entgegenstehen, sind mit dem Wasserverband Vertragsverhandlungen hinsichtlich der Abwasserüberlassung zu führen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Hinsichtlich der Abwasserüberlassung sind Vertragsverhandlungen mit dem Wasserverband zu führen.

 

 

(Weymann)

Fachdienst II