Betreff
Strategiepapier zur Haushaltskonsolidierung
Vorlage
FB 3/007/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

A.  Hintergrund und Herangehensweise

 

Ziel der Samtgemeinde Fürstenau ist es, die defizitäre Haushaltssituation insgesamt zu verbessern um eine ausreichende Handlungsfähigkeit wiederzuerlangen.

 

Entsprechend der Vereinbarung in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses vom 28.04.2005 wird bis zur Vorlage des Haushaltes 2006 ein Konzept zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung durch die Verwaltung vorgelegt. 

 

Inhalt dieses Konzeptes ist, weitere konkrete Konsolidierungsmaßnahmen unter Terminsetzung für die Realisierung aufzuzeigen, die zu einer nachhaltigen Haushaltsentlastung beitragen und so der Entwicklung der sich aufsummierenden Fehlbeträge dauerhaft entgegenwirken.

 

Im Rahmen dieser Analyse zum Haushalt ist eine umfassende Überprüfung der Ausgaben sowie der Einnahmemöglichkeiten vorzunehmen. Über die in diesem Verfahren identifizierten Potentiale ist politisch zu beraten und über Umsetzungsschritte zu entscheiden.

 

Die Analyse baut sich dergestalt auf, dass eine Gesamterhebung der Potentiale erfolgt und so alle steuerungsrelevanten Bereiche aufgezeigt werden. Vorab ausgeschlossene Bereiche sind bei dieser Herangehensweise nicht vorhanden. Neben den Potentialen werden auch die sich nach heutiger Bewertung ergebenden Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger dargestellt.

 

In diesem Zusammenhang ist es hinsichtlich der Zielvereinbarung 2005 sowie der weiteren Konsolidierungsmaßnehmen erforderlich, ein zeitnahes Controlling über die Zielerreichung aufzubauen und über die Ergebnisse zu berichten.  

 

 

B.  Aufbau / Wesentliche Inhalte des Strategiepapiers

 

1.             Finanzielle Ausgangslage allgemein

Vorangestellt wird die Darstellung der bisherigen Entwicklung der Finanzsituation sowie eine Zusammenstellung der wesentlichen Ursachen hinsichtlich der erfolgten Ausgabesteigerungen und der Einnahmeausfälle.

 

2.             Die Zielvereinbarung 2005

a.        Die Inhalte der Genehmigungsverfügung zum Haushalt

b.        Die Zielvereinbarung zur Bedarfszuweisung

c.        Stand der Zielerreichung

d.        Umsetzung im Nachtragshaushalt

 

3.             Konsolidierungsschritte ab dem Jahr 2006

a.        Personal – Entwicklung/Ausgaben

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist es notwendig, eine Personalentwicklungsplanung aufzubauen, die eine schlanke und passgenaue personelle Ausstattung der Verwaltung zum Ziel hat und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung dauerhaft sicherstellt.

 

Grundlage für die Personalentwicklungsplanung ist das Konzept für die Personalentwicklung und die Organisation der Samtgemeindeverwaltung der Samtgemeinde Fürstenau vom 17.09.2003, welches zunächst den Schwerpunkt einer IST-Beschreibung hatte. Dieses Konzept wird fortgeschrieben.              

 

b.        Unterabschnitte der Haushalte

Die möglichen Minderausgaben, die in Frage kommenden Mehreinnahmen sowie die zu erwartenden Auswirkungen werden für den gesamten Haushalt dargestellt. An dieser Stele erfolgt zudem eine umfassende aufgabenkritische Betrachtung der Leistungen, die derzeit von der Samtgemeinde erbracht werden. Die Beurteilung erfolgt unter der Fragestellung, ob eine Aufgabe überhaupt und in welchem Umfang durch die Samtgemeinde erbracht werden muss bzw. soll. 

 

c.        Vorbereitung einer Zielvereinbarung 2006

Die sich aus der vorstehenden Analyse ergebenden Konsolidierungspotentiale stellen die möglichen Inhalte einer Zielvereinbarung für das Jahr 2006 dar.

 

4.             Kooperationsmöglichkeiten

Neben der genannten Aufgabenkritik stellt sich, sofern es nicht erlässlich ist, dass eine Aufgabe erbracht wird, die Frage, inwieweit Synergieeffekte dadurch erzielt werden können, in dem Aufgaben im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit erbracht werden.

 

a.        Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Osnabrück

Die Aufgabenbereiche der Samtgemeinde werden zur Frage der weitergehenden Zusammenarbeit mit dem Landkreis Osnabrück überprüft. Dieses Thema wird bereits auf der Ebene der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Osnabrück behandelt.

 

b.        Interkommunale Zusammenarbeit zwischen Kommunen im Nordkreis

Eine Kooperationsmöglichkeit eigener Art kann für verschiedenste Bereiche, bei entsprechender Bereitschaft der beteiligten Kommunen, auch auf der Ebene der Kommunen des Nordkreises aufgebaut werden (z. B. zwischen den vier Samtgemeinden des Nordkreises).  

 

C.  Fortschreibung des Strategiepapiers

Nach Vorliegen der Gesamtanalyse ist es aufgrund der sich notwendigerweise fortsetzenden Konsolidierungsbemühungen erforderlich dass „Strategiepapier zur Haushaltskonsolidierung“ zu aktualisieren und fortzuschreiben. Durch diese umfassende und entsprechend strukturierte Herangehensweise wird ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, sowohl der Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück, als auch gegenüber dem Ministerium für Inneres und Sport die Konsolidierungsbemühungen und die Konsolidierungserfolge darzustellen.


(Weymann)

(Selter)

(Kamlage)

Fachdienst

Fachdienst

 

 

 

Anlagen

-


Beschlussvorschlag:

 

Der beschriebenen Vorgehensweise wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich bei entsprechender Beschlussfassung nach Vorlage des Strategiepapiers zur Haushaltskonsolidierung.