zu A) Aufgrund der derzeitigen, vielfältigen Beteiligungsprozesse
wird die Einrichtung eines Einwohnerbeirates derzeit als nicht erforderlich
angesehen. Die Partizipation der Einwohnerinnen und Einwohner ist sowohl
innerhalb der Mitgliedsgemeinden wie auch auf Samtgemeindeebene durch Prozesse wie
QIN, Aktiv im Alter, ILEK oder die Öffentlichkeitsbeteiligung in F-Plan- und
B-Plan-Verfahren sichergestellt.
zu B)
Der vorliegende Entwurf des Leitbildes der Samtgemeinde Fürstenau für 2009 bis
2025 wird als Leitbild für die Samtgemeinde Fürstenau mit folgenden Änderungen
beschlossen:
- Abs. 2, Satz 4 ist um den Rat zu ergänzen.
- Abs. 4, Satz 2 wird gestrichen.
- Der letzte Satz wird gestrichen.
zu C) Im Sinne einer nachhaltigen
Entwicklung und eines schonenden Umganges mit den natürlichen Ressourcen wird
die Samtgemeinde Fürstenau ein nachhaltiges Flächenmanagement durchführen.
Das
bedeutet u. a.,
- dass der künftige Bedarf an
Flächen der Samtgemeinde für Wohnen im Flächennutzungsplan grundsätzlich ohne
die Ausweisung neuer Flächen durch Innenentwicklung, Flächenrecycling sowie
Umnutzung gedeckt wird;
- dass Gewerbeflächen im
Flächennutzungsplan grundsätzlich ohne die Ausweisung neuer Flächen durch
Innenentwicklung, Flächenrecycling sowie Umnutzung gedeckt werden sollen,
soweit dies mit den Ansprüchen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
vereinbar ist und den Zielen einer nachhaltigen Ortsentwicklung entspricht.
Ausnahmen von diesen Grundsätzen sind unter Berücksichtigung des Leitbildes sowie der öffentlichen Kosten und Nutzen abzuwägen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (30 Ja-Stimmen):