Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag:

 

zu A) Aufgrund der derzeitigen, vielfältigen Beteiligungsprozesse wird die Einrichtung eines Einwohnerbeirates derzeit als nicht erforderlich angesehen. Die Partizipation der Einwohnerinnen und Einwohner ist sowohl innerhalb der Mitgliedsgemeinden wie auch auf Samtgemeindeebene durch Prozesse wie QIN, Aktiv im Alter, ILEK oder die Öffentlichkeitsbeteiligung in F-Plan- und B-Plan-Verfahren sicher gestellt.

 

zu B) Der vorliegende Entwurf des Leitbildes der Samtgemeinde Fürstenau für 2009 bis 2025 wird als Leitbild für die Samtgemeinde Fürstenau beschlossen.

 

zu C) Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und eines schonenden Umganges mit den natürlichen Ressourcen wird die Samtgemeinde Fürstenau ein nachhaltiges Flächenmanagement durchführen.

 

Das bedeutet u. a.,

 

-  dass der künftige Bedarf an Flächen der Samtgemeinde für Wohnen im Flächennutzungsplan grundsätzlich ohne die Ausweisung neuer Flächen durch Innenentwicklung, Flächenrecycling sowie Umnutzung gedeckt wird;

 

-  dass Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan grundsätzlich ohne die Ausweisung neuer Flächen durch Innenentwicklung, Flächenrecycling sowie Umnutzung gedeckt werden sollen, soweit dies mit den Ansprüchen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse vereinbar ist und den Zielen einer nachhaltigen Ortsentwicklung entspricht.

 

Ausnahmen von diesen Grundsätzen sind unter Berücksichtigung des Leitbildes sowie der öffentlichen Kosten und Nutzen abzuwägen.


Samtgemeindebürgermeister Selter nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Sollte für die Samtgemeinde Fürstenau ein Leitbild beschlossen werden, gilt dieses nicht direkt für die Gemeinden Berge, Bippen und die Stadt Fürstenau.