Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 25

Die Gebührenordnung für die Besetzung der Freibäder in Fürstenau und Bippen ist in § 1 unter V. „Vergünstigungen“ wie folgt zu ändern:

 

Schüler, Studenten, Wehrpflichtige, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, Ersatzdienstpflichtige, Schwerbeschädigte, Arbeitslose und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII zahlen den Eintrittspreis, der für Jugendliche zu entrichten ist. Dieser Personenkreis hat sich entsprechend auszuweisen.

 

Schwerbeschädigte Kinder und Jugendliche sowie Kinder von Arbeitslosen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII und beschäftigungslose Jugendliche erhalten auf den zu zahlenden Eintrittspreis für Jahreskarten eine Vergünstigung von 50 %. Dieser Personenkreis hat sich entsprechend auszuweisen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (25 Ja-Stimmen):