a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2005 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 4.193.757,44 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 950.784,82 €
Soll-Einnahmen insgesamt 5.144.542,26 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 7.439.030,35 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 950.784,82 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 8.389.815,17 €
- Soll-Fehlbetrag 3.245.272,91 €
b) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2006 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 5.178.842,84 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 2.090.405,21 €
Soll-Einnahmen insgesamt 7.269.248,05 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 8.298.741,72 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 2.090.405,21 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 10.389.146,93 €
- Soll-Fehlbetrag 3.119.898,88 €
c) Gemäß § 101 NGO wird dem Stadtdirektor für die Jahresrechnungen 2005 und 2006 Entlastung erteilt.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (17 Ja-Stimmen):