Sitzung: 18.09.2008 SG-Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: FG 20/015/2008
a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2005 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 8.028.696,89 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 4.018.959,81 €
Soll-Einnahmen insgesamt 12.047.656,70 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 13.163.225,99 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 4.018.959,81 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 17.182.185,80 €
- Soll-Fehlbetrag 5.134.529,10 €
b) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2006 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 8.719.549,67 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 3.341.990,15 €
Soll-Einnahmen insgesamt 12.061.539,82 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 14.327.646,43 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 3.341.990,15 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 17.669.636,58 €
- Soll-Fehlbetrag 5.608.096,76 €
c) Gemäß § 101 NGO wird dem Samtgemeindebürgermeister für die Jahresrechnungen 2005 und 2006 Entlastung erteilt.
Samtgemeindeoberamtsrat Weymann erläutert die wichtigsten Punkte des Prüfungsberichtes. In der sich anschließenden Diskussion werden Fragen der Ausschussmitglieder zu einzelnen Prüfungsbemerkungen von der Verwaltung beantwortet.
Der Finanz- und
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: