Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0

 

  1. Für die Innenbereichssatzung „Zwischen Voltlager Straße und B 214“ ist eine 2. Änderung aufzustellen.
  2. Dem vorliegenden Entwurf zur Innenbereichssatzung „Zwischen Voltlager Straße und B 214“, 2. Änderung, wird zugestimmt.
  3. Das Verfahren ist nach § 13 BauGB durchzuführen
  4. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Herr Wagener erläutert kurz die beabsichtigte Änderung der Innenbereichssatzung, um künftig auch weitere nicht störende gewerbliche Nutzungen in dem Bereich zuzulassen. Auch die textlichen Festsetzungen der erweiterten Abrundungssatzung sind dazu anzupassen.


Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Planungs-, Bau-, und Umweltausschuss mit 10 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung: