Sitzung: 14.07.2022 Straßen- und Wegeausschuss
Beschluss: ohne Empfehlung weitergegeben
Vorlage: FG 60/004/2022
Der Straßen- und Wegeausschuss
übergibt diesen Tagesordnungspunkt ohne Empfehlung an die Fraktionen.
Sofern eine Gemeinde eine vorhandene Straße erweitert, erneuert oder
verbessert, kann sie die Anlieger durch sogenannte Straßenausbaubeiträge an den
Kosten beteiligen. Die zugehörige rechtliche Begründung findet sich in dem
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG). Wie die Beiträge vor Ort
erhoben werden, regelt dann eine entsprechende Straßenausbaubeitragssatzung der
jeweiligen Kommune. Unter anderem wird dort auch die Aufteilung der Kosten
zwischen den Anliegern und der Kommune festgesetzt. Abhängig ist dies von den
betreffenden Teileinrichtungen und der Verkehrsbedeutung der Straße.
Aufgrund der teilweise sehr hohen finanziellen Belastung der Anwohner,
wurde in den vergangenen Jahren jedoch vermehrt in der Öffentlichkeit eine
Abschaffung bzw. Änderung dieser Straßenausbaubeiträge diskutiert.
Frau Söhnchen erläutert die derzeitige Situation sowie die möglichen
Änderungen mit ihren Auswirkungen.
Die vorliegende Gegenüberstellung weist die
Änderungen bzw. Ergänzungen in der Neufassung unterstrichen auf. Um den Umfang
der Unterlagen zu reduzieren, sind nur die Bestimmungen der derzeitigen
Straßenausbaubeitragssatzung aufgeführt, für die eine Änderung vorgeschlagen wird.