Beschluss: ohne Empfehlung weitergegeben

Der Straßen- und Wegeausschuss übergibt diesen Tagesordnungspunkt ohne Empfehlung an die Fraktionen. 

 


Sofern eine Gemeinde eine vorhandene Straße erweitert, erneuert oder verbessert, kann sie die Anlieger durch sogenannte Straßenausbaubeiträge an den Kosten beteiligen. Die zugehörige rechtliche Begründung findet sich in dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG). Wie die Beiträge vor Ort erhoben werden, regelt dann eine entsprechende Straßenausbaubeitragssatzung der jeweiligen Kommune. Unter anderem wird dort auch die Aufteilung der Kosten zwischen den Anliegern und der Kommune festgesetzt. Abhängig ist dies von den betreffenden Teileinrichtungen und der Verkehrsbedeutung der Straße.

 

Aufgrund der teilweise sehr hohen finanziellen Belastung der Anwohner, wurde in den vergangenen Jahren jedoch vermehrt in der Öffentlichkeit eine Abschaffung bzw. Änderung dieser Straßenausbaubeiträge diskutiert.

 

Frau Söhnchen erläutert die derzeitige Situation sowie die möglichen Änderungen mit ihren Auswirkungen.

 

Die vorliegende Gegenüberstellung weist die Änderungen bzw. Ergänzungen in der Neufassung unterstrichen auf. Um den Umfang der Unterlagen zu reduzieren, sind nur die Bestimmungen der derzeitigen Straßenausbaubeitragssatzung aufgeführt, für die eine Änderung vorgeschlagen wird.