Der Rat
beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):
Der Rat der
Gemeinde Berge beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den
Bebauungsplan Grafeld Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ aufzustellen.
Die VR-Immobilien GmbH plant (als Erschließungsträgerin) im
Gemeindeteil Grafeld in Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Plaggenesch“
(Bebauungsplan Grafeld Nr. 6 – Erweiterung Baugebiet Holthöchte) die Ausweisung
von insgesamt ca. 58 Bauplätzen. Interessenabfragen sowie vermehrte
Interessenbekundungen haben ergeben, dass nach der Erschließung des Baugebietes
„Plaggenesch“ im Jahr 2014 ein weiterer Bedarf an Bauplätzen besteht.
Der ca. 5,6124 ha große Planbereich liegt unmittelbar nördlich des Baugebietes
„Plaggenesch“ und südlich der „Orthauser Straße“. Aufgrund der
Eigentumsverhältnisse ist eine Erweiterung des vorhandenen Baugebietes
„Plaggenesch“ in nördlicher Richtung angedacht, wodurch die vorhandene
Siedlungsstruktur erweitert und das Ortsbild insgesamt abgerundet wird, ohne
dass eine weitere Zersiedlung eintritt.
Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss ist der Samtgemeinde Fürstenau
anzuzeigen, damit auch die Änderung des Flächennutzungsplanes zeitgleich
durchgeführt werden kann. Im Rahmen der Erschließungs- und städtebaulichen
Verträge werden die notwendigen Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes und
der Änderung des Flächennutzungsplanes direkt durch die VR-Immobilien GmbH (als
Erschließungsträgerin) übernommen.
Planerisch wird das Verfahren durch das Ingenieurbüro Hans Tovar und
Partner aus Osnabrück begleitet. Nach Auskunft von Herrn Stolte (VR-Immobilien
GmbH) ist das Planungsbüro dabei, das Konzept zur Gestaltung des
Bebauungsplanes (Grundstücksgrößen - unter Einbezug der planungs- und
gestaltungsrechtlichen Festsetzungen inkl. Gutachten) aufzuarbeiten.
Die Gemeinde Berge nimmt hier lediglich den notwendigen
Aufstellungsbeschluss vor, damit das Bauleitverfahren begonnen und der
Planbereich festgelegt werden kann. Die planungs- und gestaltungsrechtlichen
Aspekte werden noch nicht berücksichtigt, da hierfür ein gesonderter
Auslegungsbeschluss (inkl. Bebauungs- und Begründungsentwurf) notwendig ist, um
die weiteren Verfahrensschritte (Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange) einzuleiten, so Bürgermeister Gappel.
Die Entwicklung und Erschließung des Baugebietes im Gemeindeteil
Grafeld ist zu begrüßen und sei gut für die weitere Entwicklung, so I. stellv.
Bürgermeister Holtheide. Dadurch können zukünftig auch weitere kommunale
Projekte (Kindergarten- und Schulstandort) intensiviert werden.
Beigeordneter Brandt sieht in der Entwicklung und Erschließung des
Baugebietes auch einen weiteren Entwicklungsschritt für den Gemeindeteil
Grafeld, um damit dem Bedarf an Bauplätzen gerecht zu werden, damit sich
junge Familien und interessierte Bauwillige ansiedeln können.