Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):

 

Der Rat der Gemeinde Berge beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Grafeld Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ aufzustellen.


Die VR-Immobilien GmbH plant (als Erschließungsträgerin) im Gemeindeteil Grafeld in Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Plaggenesch“ (Bebauungsplan Grafeld Nr. 6 – Erweiterung Baugebiet Holthöchte) die Ausweisung von insgesamt ca. 58 Bauplätzen. Interessenabfragen sowie vermehrte Interessenbekundungen haben ergeben, dass nach der Erschließung des Baugebietes „Plaggenesch“ im Jahr 2014 ein weiterer Bedarf an Bauplätzen besteht.

 

Der ca. 5,6124 ha große Planbereich liegt unmittelbar nördlich des Baugebietes „Plaggenesch“ und südlich der „Orthauser Straße“. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist eine Erweiterung des vorhandenen Baugebietes „Plaggenesch“ in nördlicher Richtung angedacht, wodurch die vorhandene Siedlungsstruktur erweitert und das Ortsbild insgesamt abgerundet wird, ohne dass eine weitere Zersiedlung eintritt.

 

Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss ist der Samtgemeinde Fürstenau anzuzeigen, damit auch die Änderung des Flächennutzungsplanes zeitgleich durchgeführt werden kann. Im Rahmen der Erschließungs- und städtebaulichen Verträge werden die notwendigen Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes direkt durch die VR-Immobilien GmbH (als Erschließungsträgerin) übernommen.

 

Planerisch wird das Verfahren durch das Ingenieurbüro Hans Tovar und Partner aus Osnabrück begleitet. Nach Auskunft von Herrn Stolte (VR-Immobilien GmbH) ist das Planungsbüro dabei, das Konzept zur Gestaltung des Bebauungsplanes (Grundstücksgrößen - unter Einbezug der planungs- und gestaltungsrechtlichen Festsetzungen inkl. Gutachten) aufzuarbeiten.

 

Die Gemeinde Berge nimmt hier lediglich den notwendigen Aufstellungsbeschluss vor, damit das Bauleitverfahren begonnen und der Planbereich festgelegt werden kann. Die planungs- und gestaltungsrechtlichen Aspekte werden noch nicht berücksichtigt, da hierfür ein gesonderter Auslegungsbeschluss (inkl. Bebauungs- und Begründungsentwurf) notwendig ist, um die weiteren Verfahrensschritte (Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) einzuleiten, so Bürgermeister Gappel.

 

Die Entwicklung und Erschließung des Baugebietes im Gemeindeteil Grafeld ist zu begrüßen und sei gut für die weitere Entwicklung, so I. stellv. Bürgermeister Holtheide. Dadurch können zukünftig auch weitere kommunale Projekte (Kindergarten- und Schulstandort) intensiviert werden.

 

Beigeordneter Brandt sieht in der Entwicklung und Erschließung des Baugebietes auch einen weiteren Entwicklungsschritt für den Gemeindeteil Grafeld, um damit dem Bedarf an Bauplätzen gerecht zu werden, damit sich junge Familien und interessierte Bauwillige ansiedeln können.