Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Entsprechend des vorliegenden Plans des Planungsbüros Dehling & Twisselmann wird der Geltungsbereich für die Außenbereichssatzung Vechtel festgelegt und die entsprechende Bauleitplanung wird vom Büro Dehling & Twisselmann unter Einbeziehung der territorialen Veränderung durchgeführt.


Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 11.07.2021 beschlossen, die Außenbereichssatzung Vechtel zu erstellen.

 

Im weiteren Planungsprozess wurde deutlich, dass die Außenbereichssatzung beide Straßenseiten erfassen muss, um so auch die Bebauung der anderen Straßenseite über den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung zu erfassen.

Vor diesem Hintergrund ist das Plangebiet entsprechend der neuen Zeichnung festzulegen und auf dieser Basis auch die Planung durchzuführen.  


Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):