Sitzung: 08.12.2021 Gemeinderat Bippen
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BIP/073/2021
Entsprechend der vorliegenden territorialen Zusammenstellung erfolgt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet Restruper Straße“.
Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3, Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4, Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.
Die Gemeinde Bippen hat an der Restruper
Straße ein Gewerbegebiet. Aufgrund der Flächennachfrage und aufgrund von
Planungen der vorhandenen Betriebe, bestehen konkrete Bedarfe für die
Erweiterung der Gewerbeflächen. Die hinter der Tischlerei Burghardt liegenden
Flächen kommen für eine gewerbliche Entwicklung bis zur Bahnstrecke in
Betracht. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans mit
der 1. Änderung des B-Plans Nr. 12 „Gewerbegebiet Restruper Straße“.
In der Aufstellung des Bebauungsplanes soll,
entsprechend der Vorgaben des Planungsbüros IPW, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3, Abs. 1 BauGB erfolgen und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4, Abs. 1 BauGB
sind durchzuführen. Insgesamt handelt es sich bei der Bauleitplanung um ein so
genanntes zweigliedriges Planverfahren.
Herr Desmarowitz
vom Planungsbüro IPW hatte in der Sitzung des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses vom 17.11.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 12 „Gewerbegebiet Restruper Straße“ eingehend erläutert.
Er erklärte u.
a.:
-
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fürstenau muss geändert werden.
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Die
geplante Erweiterungsfläche liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet.
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Die
Fläche stellt sich derzeit als Grünfläche dar, die mit Gehölz eingefasst ist.
-
Es ist
eine „doppelte“ Kompensation erforderlich, da für den Bebauungsplan Nr. 12
bisher keine Kompensationsmaßnahmen durchgeführt wurden und für die Erweiterung
ebenfalls eine Kompensation erforderlich ist.
-
Ein
schalltechnisches Gutachten ist erforderlich.
-
Die auf
der Fläche vorhandenen Bäume werden begutachtet und ggf. werden zu erhaltende
Einzelbäume festgesetzt.
-
Es ist
zu klären, ob in dem Erweiterungsgebiet ein Regenrückhaltebecken errichtet
werden muss oder ob das in der Nähe vorhandene genutzt werden kann und
ausreichend ist.
Der Rat beschließt einstimmig
(11 Ja-Stimmen):