Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 6

Entsprechend der vorliegenden territorialen Zusammenstellung erfolgt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet Restruper Straße“.

 

Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.


Die Gemeinde Bippen hat an der Restruper Straße ein Gewerbegebiet. Aufgrund der Flächennachfrage und aufgrund von Planungen der vorhandenen Betriebe, bestehen konkrete Bedarfe für die Erweiterung der Gewerbeflächen. Die hinter der Tischlerei Burghardt liegenden Flächen kommen für eine gewerbliche Entwicklung bis zur Bahnstrecke in Betracht. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans mit der 1. Änderung des B-Plans Nr. 12 „Gewerbegebiet Restruper Straße“.

 

In der Aufstellung des Bebauungsplanes soll, entsprechend der vorliegenden Vorgaben des Planungsbüros IPW, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3, Abs. 1 BauGB erfolgen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4, Abs. 1 BauGB sind durchzuführen. Insgesamt handelt es sich bei der Bauleitplanung um ein so genanntes zweigliedriges Planverfahren.

 

Herr Desmarowitz erläutert anhand einer Präsentation die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet Restruper Straße“.

Diese Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Er erklärt u. a.:

-       Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fürstenau muss geändert werden.

-       Die geplante Erweiterungsfläche liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet.

-       Die Fläche stellt sich derzeit als Grünfläche dar, die mit Gehölz eingefaßt ist.

-       Es ist eine „doppelte“ Kompensation erforderlich, da für den Bebauungsplan Nr. 12 bisher keine Kompensationsmaßnahmen durchgeführt wurden und für die Erweiterung ebenfalls eine Kompensation erforderlich ist.

-       Ein schalltechnisches Gutachten ist erforderlich.

-       Die auf der Fläche vorhandenen Bäume werden begutachtet und ggf. werden zu erhaltende Einzelbäume festgesetzt.

-       Es ist zu klären, ob in dem Erweiterungsgebiet ein Regenrückhaltebecken errichtet werden muss oder ob das in der Nähe vorhandene genutzt werden kann und ausreichend ist.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (6 Ja-Stimmen):