Auf der Grundlage des Entwurfs sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.


Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 21.07.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ aufzustellen und das Planungsbüro IPW mit der Bauleitplanung beauftragt.

 

Herr Desmarowitz erläutert anhand einer Präsentation den Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“.

Diese Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Auf entsprechende Fragen aus dem Gremium erklärt Herr Desmarowitz:

-       Dieses Baugebiet wurde flächenmäßig bei der Erstellung des Regenrückhaltebeckens eingeplant.

-       40 % der jeweiligen Grundstücksfläche dürfen bebaut werden, insgesamt 60 % befestigt.

-       Bei den genannten archäologischen Funden könnte es sich beispielswiese um alte Holzhäuser o. ä. handeln.

-       Der Ausschluss von Beherbergungsbetrieben verhindert auch die Errichtung und den Betrieb von Bordellen.

 

Kontrovers diskutiert wird über eine Einschränkung der gärtnerischen Anlagen. Dadurch könnten ggf. sog. Schottergärten ausgeschlossen werden.

Das Planungsbüro wird sich mit der entsprechenden Definition befassen und Vorschläge unterbreiten.

 


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (6 Ja-Stimmen):