Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

Entsprechend des vorliegenden Plans mit Geltungsbereich wird der Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ aufgestellt und das Planungsbüro IPW mit der Bauleitplanung beauftragt.


Die Gemeinde Bippen hat im Rahmen des Flächennutzungsplanes eine großzügige Wohnbebauung im Nordwesten geplant. Dabei handelt es sich um einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fürstenau.

 

Innerhalb dieses Flächennutzungsplan ist das Baugebiet Bippen Nord West I, Bebauungsplan Nr. 31, entstanden und entwickelt. Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 31 sind in der Zwischenzeit fast alle Grundstücke verkauft, so dass abzusehen ist, dass die Verfügbarkeit von bebaubaren Grundstücken in kurzer Zeit vergriffen sein wird.

 

Aus diesem Grund ist ein gemeindliches Handeln erforderlich und die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche soll als Baugebiet Bippen Nord-West II ausgewiesen werden.

Entsprechend der Gesamtplanung des Baugebiets Bippen Nord-West wird für den skizzierten Geltungsbereich der Bebauungsplan Bippen Nr. 34 „Nord-West II“ aufgestellt, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu erhalten. Die Gemeinde Bippen ist Eigentümerin der hier ausgewiesenen Flächen.

 

 


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):