Sitzung: 14.07.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BIP/039/2021
Entsprechend des vorliegenden Plans mit Geltungsbereich wird der
Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ aufgestellt und das Planungsbüro IPW
mit der Bauleitplanung beauftragt.
Die Gemeinde Bippen hat im Rahmen des Flächennutzungsplanes eine
großzügige Wohnbebauung im Nordwesten geplant. Dabei handelt es sich um einen
rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fürstenau.
Innerhalb dieses Flächennutzungsplans ist das Baugebiet Bippen Nord West
I, Bebauungsplan Nr. 31, entstanden und entwickelt. Innerhalb des
Bebauungsplanes Nr. 31 sind in der Zwischenzeit fast alle Grundstücke verkauft,
so dass abzusehen ist, dass die Verfügbarkeit von bebaubaren Grundstücken in
kurzer Zeit vergriffen sein wird.
Aus diesem Grund ist ein gemeindliches Handeln erforderlich und die im
Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche soll als Baugebiet Bippen Nord-West II
ausgewiesen werden.
Entsprechend der Gesamtplanung des Baugebiets Bippen Nord-West wird für
den skizzierten Geltungsbereich der Bebauungsplan Bippen Nr. 34 „Nord-West II“
aufgestellt, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Wohnbebauung zu erhalten. Die Gemeinde Bippen ist Eigentümerin der hier
ausgewiesenen Flächen.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):