Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Familien- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss einstimmig:

 

  1. Die Lüftung in den Kinder- und Jugendeinrichtungen erfolgt weiterhin auf Grundlage der

derzeitigen Empfehlungen des Nds. Kultusministeriums bzw. des Umweltbundesamtes.

Sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die o.g. Empfehlungen einfließen, ist über die Beschaffung von mobilen Lüftungsgeräten neu zu beraten. 

  1. Im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie“ verfügen die Schulen über ein Budget, mit dem sie selbstständig individuelle Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beheben können.  
  2. Sofern die individuelle Anschaffung eines mobilen Lüftungsgerätes von einer Schule priorisiert wird und aus dem Budget nicht umgesetzt werden kann, ist darüber im SGA zu beraten.

Der von der Verwaltung vorbereitete Beschlussvorschlag wurde im Vorfeld auf Anregung der CDU-/FDP-Gruppe überarbeitet. Ratsherr Hacker erläutert kurz und beantragt über die Änderung abstimmen zu lassen.