Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

(1)    Der vorgestellten Kindergartenplanung mit den Bauabschnitten 1 bis 4 wird zugestimmt. Das Investitionskonzept der KiTas und Schulen in der Samtgemeinde Fürstenau ist entsprechend fortzuführen.

 

(2)    Die Verwaltung wird beauftragt die Baumaßnahme am Kinderzentrum Fürstenau in Abstimmung mit dem Träger durchzuführen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € in der Ausgabe und 180.000 € in der Einnahme sind im Produkt 365.00 überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

(3)    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für den Umbau und die Erweiterung des Evang. Kindergartens Bippen vorzulegen. Hierfür werden Planungskosten in Höhe von 30.000 € im Produkt 365.00 überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

(4)    Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde Fürstenau und dem Bistum Osnabrück ein Konzept einschließlich Finanzierungsvorschlag für den Neubau eines Kindergartens an der Bürgerschützenstraße zu erarbeiten.

 

(5)    Die Stadt Fürstenau wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 46 „Sondergebiet IGS – Erweiterung“ entsprechend der noch abzustimmenden Planung zu ändern.

 


Ratsvorsitzender Apke gibt das Wort an Samtgemeindebürgermeister Trütken. Dieser erläutert das Investitionskonzept und stellt den geänderten Beschlussvorschlag vor. Beigeordneter Spree betont die Herausforderungen des Themas und spricht sich für das Konzept aus, da alle Träger gleichermaßen berücksichtigt werden, allen Einrichtungen Perspektive geboten wird und klare Leitlinien zu erkennen sind. Ratsherr Winter regt an, den St. Bartholomäus Kindergarten in Schwagstorf in das Konzept mit aufzunehmen. Beigeordneter Wübbel merkt an, dass das Ergebnis sehr zufriedenstellend ist und so eine mittelfristige Planung geschaffen wurde. Da das Konzept nicht starr ist, bleibt stetig die Möglichkeit nachzubessern. Samtgemeindebürgermeister Trütken ergänzt um Hinweise zur Fördermittelgenerierung.  


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (21 Ja-Stimmen):