Sitzung: 15.06.2020 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 5/021/2020
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB (Gesamtabwägung) wird zugestimmt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 „Windpark Swatte Poele“, 1. Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht einschl. Anlagen, Artenschutzbeitrag einschl. Anlagen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Schallimmissionsermittlung einschl. Anlagen, Schattenwurfprognose einschl. Anlagen und Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und zu den Ergebnissen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 26.02.2020 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
In Ausführung des obigen Beschlusses fand
die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 16.03.2020 bis einschließlich
22.04.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
mit Schreiben vom 02.03.2020 um Stellungnahme bis zum 22.04.2020 gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden
geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller
Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) stehen digital zwecks Prüfung und
Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung:
-
Entwurf
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 „Swatte Poele“, 1. Änderung
-
Entwurfsbegründung
-
Umweltbericht
einschl. Anlagen
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Artenschutzbeitrag
einschl. Anlagen
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Vorhaben-
und Erschließungsplan
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Schallimmissionsermittlung
einschl. Anlagen
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Schattenwurfprognose
einschl. Anlagen
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Einzelfallprüfung
zur optischen Bedrängung
-
Gesamtabwägung.
Herr Desmarowitz vom Planungsbüro IPW
(Ingenieurplanung Wallenhorst) stellt den vorhabenbezogenen B-Plan detailliert
vor, erläutert den Planungsprozess und gibt im Rahmen einer
Power-Point-Präsentation eine Gesamtzusammenfassung des Satzungsbeschlusses.
Vor dem Hintergrund, dass aufgrund der
Insolvenz ausschließlich der Tausch der Anlagen erfolgt, hat es auch keine
großen Anmerkungen im Rahmen des doppelgleisigen Auslegungsverfahrens gegeben.
Aus der Sitzung kommen noch ein paar Anfragen, ansonsten erfolgt keine weitere
Diskussion.
Bürgermeister Tolsdorf erläutert gegenüber
den anwesenden Restrupern, dass dieser Punkt „B-Plan Swatte Poele“ faktisch zum
sechsten Mal auf den Tagesordnungen der gemeindlichen Gremien steht und aus dem
Grunde auch alle vor Jahren noch offenen Fragen im Planungsprozess beantwortet
werden konnten.
Der Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):