Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB (Gesamtabwägung) wird zugestimmt.

 

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 „Windpark Swatte Poele“, 1. Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht einschl. Anlagen, Artenschutzbeitrag einschl. Anlagen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Schallimmissionsermittlung einschl. Anlagen, Schattenwurfprognose einschl. Anlagen und Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und zu den Ergebnissen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 


Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 26.02.2020 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 16.03.2020 bis einschließlich 22.04.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.03.2020 um Stellungnahme bis zum 22.04.2020 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung:

 

-       Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 „Swatte Poele“, 1. Änderung 

-       Entwurfsbegründung

-       Umweltbericht einschl. Anlagen

-       Artenschutzbeitrag einschl. Anlagen

-       Vorhaben- und Erschließungsplan

-       Schallimmissionsermittlung einschl. Anlagen

-       Schattenwurfprognose einschl. Anlagen

-       Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung

-       Gesamtabwägung.

 

 

Herr Desmarowitz vom Planungsbüro IPW (Ingenieurplanung Wallenhorst) stellt den vorhabenbezogenen B-Plan detailliert vor, erläutert den Planungsprozess und gibt im Rahmen einer Power-Point-Präsentation eine Gesamtzusammenfassung des Satzungsbeschlusses.

 

Vor dem Hintergrund, dass aufgrund der Insolvenz ausschließlich der Tausch der Anlagen erfolgt, hat es auch keine großen Anmerkungen im Rahmen des doppelgleisigen Auslegungsverfahrens gegeben. Aus der Sitzung kommen noch ein paar Anfragen, ansonsten erfolgt keine weitere Diskussion.

 

Bürgermeister Tolsdorf erläutert gegenüber den anwesenden Restrupern, dass dieser Punkt „B-Plan Swatte Poele“ faktisch zum sechsten Mal auf den Tagesordnungen der gemeindlichen Gremien steht und aus dem Grunde auch alle vor Jahren noch offenen Fragen im Planungsprozess beantwortet werden konnten.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):