Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet IGS“, 6. Änderung einschließlich Begründung und Schallimmissionsprognose wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.


Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache mit dem Hinweis, dass die notwendige Abwägung umfassend im Fachausschuss und Verwaltungsausschuss erfolgt ist.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):