Sitzung: 17.03.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 5/008/2020
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet IGS“, 6. Änderung einschließlich Begründung und Schallimmissionsprognose wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache mit dem Hinweis, dass die notwendige Abwägung umfassend im Fachausschuss und Verwaltungsausschuss erfolgt ist.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (15 Ja-Stimmen):