Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 „Windpark Swatte Poele“, 1. Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht einschl. Anlagen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Schallimmissionsermittlung einschl. Anlagen, Schattenwurfprognose einschl. Anlagen und Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB als Entwurf beschlossen.

3.    Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 „Windpark Swatte Poele“ eine 1. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 02.12.2019 bis einschließlich 03.01.2020. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.11.2019 um Stellungnahme bis zum 03.01.2020 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen (Stand: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zum Auslegungsbeschluss zur Verfügung:

 

-       Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 „Swatte Poele“, 1. Änderung  

-       Entwurfsbegründung

-       Umweltbericht einschl. Anlagen

-       Artenschutzbeitrag einschl. Anlagen

-       Vorhaben- und Erschließungsplan

-       Schallimmissionsermittlung einschl. Anlagen

-       Schattenwurfprognose einschl. Anlagen

-       Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung

-       Abwägungsergebnis.

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Herr Desmarowitz von der IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, stellt anhand einer Präsentation  der Sitzung das Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge vor und erläutert diese. Herr Kasper erläutert kurz den Artenschutzbeitrag und erklärt, dass der Umweltbericht angepasst wurde.

 

An dieser Stelle beschließt der Rat einstimmig (12 Ja-Stimmen), die Sitzung ab 20.05 Uhr für Einwohnerfragen kurz zu unterbrechen.

 

-       Auf Anfrage von Herrn Holthaus, erklärt Herr Desmarowitz, dass der Richtfunkstrahl durch die Anlagen nicht beeinträchtigt wird.

-       Auf weitere Anfrage von Herrn Holthaus erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass die erforderlichen Ausgleichmaßnahmen Inhalt des Bebauungsplans sind und sich im mittelbaren Einzugsbereich befinden. Zum Ausgleich des Landschaftsbildes ist ein entsprechender Flächenerwerb zu tätigen und der größte Teil der Kompensation liegt im Einflussbereich der Anlagen.

Herr Kasper ergänzt dazu, dass das zu zahlende Ersatzgeld gebunden ist für den Ausgleich des Landschaftsbildes. Es wird an die Gemeinde Bippen gezahlt und wird für Flächen in Bippen investiert.

-       Herr Holthaus erklärt, dass man sich als Bürger überlegt, ob man was macht; es sind ja noch 4 Wochen Zeit.

-       Auf Anfrage von Herrn Hartmann, erklärt Herr Kasper, dass die Schallgutachten im Hinblick auf die größeren Rotoren überarbeitet wurden.

-       Auf Anfrage von Herrn Hartmann erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass es sich bei den Zuwegungen zu den Anlagen um rein private Zufahrten handelt und die Gemeinde diese daher nicht sperren kann. Er wird sich aber diesbezüglich mit den Betreibern ins Benehmen setzen.

 

  Die Sitzung wird um 20.15 Uhr wieder eröffnet und fortgeführt.

 


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):