1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 „Windpark Swatte Poele“, 1. Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht einschl. Anlagen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Schallimmissionsermittlung einschl. Anlagen, Schattenwurfprognose einschl. Anlagen und Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB als Entwurf beschlossen.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
33 „Windpark Swatte Poele“ eine 1. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen.
Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.
1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
In Ausführung des obigen Beschlusses fand
die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 02.12.2019 bis
einschließlich 03.01.2020. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 13.11.2019 um Stellungnahme bis zum 03.01.2020
gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden
geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller
Planunterlagen (Stand: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) stehen
digital zwecks Prüfung und Beratung zum Auslegungsbeschluss zur Verfügung:
-
Entwurf
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 „Swatte Poele“, 1. Änderung
-
Entwurfsbegründung
-
Umweltbericht
einschl. Anlagen
-
Artenschutzbeitrag
einschl. Anlagen
-
Vorhaben-
und Erschließungsplan
-
Schallimmissionsermittlung
einschl. Anlagen
-
Schattenwurfprognose
einschl. Anlagen
-
Einzelfallprüfung
zur optischen Bedrängung
-
Abwägungsergebnis.
Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in
Papierform zur Verfügung gestellt.
Herr Desmarowitz von der IPW
Ingenieurplanung, Wallenhorst, stellt anhand einer Präsentation der Sitzung das Ergebnis der
Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge vor und erläutert
diese. Herr Kasper erläutert kurz den Artenschutzbeitrag und erklärt, dass der
Umweltbericht angepasst wurde.
An dieser Stelle beschließt der Rat
einstimmig (12 Ja-Stimmen), die Sitzung ab 20.05 Uhr für Einwohnerfragen kurz
zu unterbrechen.
-
Auf
Anfrage von Herrn Holthaus, erklärt Herr Desmarowitz, dass der Richtfunkstrahl
durch die Anlagen nicht beeinträchtigt wird.
-
Auf
weitere Anfrage von Herrn Holthaus erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass die
erforderlichen Ausgleichmaßnahmen Inhalt des Bebauungsplans sind und sich im
mittelbaren Einzugsbereich befinden. Zum Ausgleich des Landschaftsbildes ist ein
entsprechender Flächenerwerb zu tätigen und der größte Teil der Kompensation
liegt im Einflussbereich der Anlagen.
Herr Kasper ergänzt dazu, dass
das zu zahlende Ersatzgeld gebunden ist für den Ausgleich des
Landschaftsbildes. Es wird an die Gemeinde Bippen gezahlt und wird für Flächen
in Bippen investiert.
-
Herr
Holthaus erklärt, dass man sich als Bürger überlegt, ob man was macht; es sind
ja noch 4 Wochen Zeit.
-
Auf
Anfrage von Herrn Hartmann, erklärt Herr Kasper, dass die Schallgutachten im
Hinblick auf die größeren Rotoren überarbeitet wurden.
-
Auf
Anfrage von Herrn Hartmann erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass es sich bei den
Zuwegungen zu den Anlagen um rein private Zufahrten handelt und die Gemeinde
diese daher nicht sperren kann. Er wird sich aber diesbezüglich mit den
Betreibern ins Benehmen setzen.
Die Sitzung wird um 20.15 Uhr wieder
eröffnet und fortgeführt.
Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):