Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet IGS“, 6. Änderung einschließlich Begründung und Schallimmissionsprognose wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 

 


Frau Söhnchen stellt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor und erläutert diese.

 

Auf Nachfrage erklärt Stadtdirektor Trütken, dass ein Förderbescheid noch nicht vorliegt.


Der Planungs-, Bau- und Umlegungsausschuss empfiehlt einstimmig (10 Ja-Stimmen):