Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Dem Entwurf zur  1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Freizeit- und Ferienpark“ wird zugestimmt.

 

Auf der Grundlage des Entwurfs sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.

 


Herr Wagener erläutert den vorliegenden Entwurf. Vorgesehen ist die bisher als „Sondergebiet Schießsport“ ausgewiesene Fläche als „Sondergebiet Campingplatz“ auszuweisen. Die Fläche wird tatsächlich bereits seit sieben Jahren als Campingplatz genutzt.

 

Die Verfahrenskosten trägt der Antragsteller.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt einstimmig (10 Ja-Stimmen):