Sitzung: 12.12.2019 Samtgemeinderat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 4/010/2019
1. Der Rat wählt Herrn Samtgemeindebürgermeister Benno Trütken als
Vertreter der Samtgemeinde Fürstenau in die
Gesellschafterversammlung der noch zu gründenden Tourismusgesellschaft
Osnabrücker Land GmbH.
2. Hiermit wird Herrn Samtgemeindebürgermeister Benno Trütken in der
Mitgliederversammlung des TOL, sowie in der GeseIlschafterversammlung der
Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH, ermächtigt, die in der Begründung
zu dieser Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.
3. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau betraut die Tourismusgesellschaft
Osnabrücker Land mbH nach deren Gründung für die Dauer von längstens 10 Jahren
befristet nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Betrauungsaktes.
4. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau verpflichtet den jeweiligen
Vertreter des Samtgemeinderates in der Gesellschafterversammlung der
Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH
a) auf die
Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und
b) auf die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten
Dienstleistungen hinzuwirken.
5. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau weist die in die
Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, alle in Verbindung mit dem
Beschluss des Betrauungsaktes erforderlichen Regelungen zu treffen,
insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen
Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit
dem Betrauungsakt erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.
6. Der Samtgemeindebürgermeister
wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an die
Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH zu erlassen und bekannt zu geben.
7. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die
Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus
steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an dem Betrauungsakt
und/oder am Gesellschaftsvertrag als notwendig oder zweckmäßig erweisen,
erklärt sich der Samtgemeinderat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern
hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und dessen Anlage sowie der
Gesellschaftsvertrag der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH nicht
verändert werden.
Der Samtgemeindebürgermeister wird außerdem ermächtigt, den in der
Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt während seiner Laufzeit im Rahmen der
künftigen Rechtsentwicklung den jeweiligen Erfordernissen anzupassen.
8. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden Stadt Osnabrück, Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück sowie die Samtgemeinde Neuenkirchen gleichlautende Beschlüsse fassen.
Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig mit 26 Ja-Stimmen: