Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

1. Der Rat wählt Herrn Samtgemeindebürgermeister Benno Trütken als Vertreter der Samtgemeinde Fürstenau in die Gesellschafterversammlung der noch zu gründenden Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land GmbH.

 

2. Hiermit wird Herrn Samtgemeindebürgermeister Benno Trütken in der Mitgliederversammlung des TOL, sowie in der GeseIlschafterversammlung der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH, ermächtigt, die in der Begründung zu dieser Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.

 

3. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau betraut die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH nach deren Gründung für die Dauer von längstens 10 Jahren befristet nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Betrauungsaktes.

 

4. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau verpflichtet den jeweiligen Vertreter des Samtgemeinderates in der Gesellschafterversammlung der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH

a) auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und

b) auf die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen hinzuwirken.

 

5. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau weist die in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, alle in Verbindung mit dem Beschluss des Betrauungsaktes erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit dem Betrauungsakt erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.

 

6. Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH zu erlassen und bekannt zu geben.

 

7. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an dem Betrauungsakt und/oder am Gesellschaftsvertrag als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Samtgemeinderat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und dessen Anlage sowie der Gesellschaftsvertrag der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH nicht verändert werden.

 

Der Samtgemeindebürgermeister wird außerdem ermächtigt, den in der Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt während seiner Laufzeit im Rahmen der künftigen Rechtsentwicklung den jeweiligen Erfordernissen anzupassen.

 

8. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden Stadt Osnabrück, Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück sowie die Samtgemeinde Neuenkirchen gleichlautende Beschlüsse fassen.


Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig mit 26 Ja-Stimmen: