1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 1,  3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4 Abs. 1 und  4 Abs. 2 BauGB (einschl. erneutes Beteiligungsverfahren gem. § 4 a Abs. 3 BauGB - Gesamtabwägung) wird zugestimmt.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 „Sondergebiet Windpark Südlich Hörsten“ einschließlich Begründung, Umweltbericht nebst Anlagen, Artenschutzbeitrag nebst Anlagen, FFH-Verträglichkeitsprüfung „Finkenfeld und Wiechholz“, Vorhaben- und Erschließungsplan, Schalltechnischer Bericht, Bericht zur Schattenwurf-Untersuchung, Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung und Hydrogeologisches Gutachten wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der zu den Ergebnissen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse (Gesamtabwägung) als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 


Das Abwägungsergebnis wird anhand einer Präsentation vorgestellt.


Der Stadtrat beschließt mehrheitlich (12 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen):