1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 1,  3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4 Abs. 1 und  4 Abs. 2 BauGB (einschl. erneutes Beteiligungsverfahren gem. § 4 a Abs. 3 BauGB - Gesamtabwägung) wird zugestimmt.

 

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 71 „Sondergebiet Windpark Welperort“ einschließlich Begründung, Umweltbericht mit Anlagen, Artenschutzbeitrag mit Anlagen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen „Finkenfeld und Wiechholz“ und „Pottebruch und Umgebung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Schalltechnischer Bericht, Bericht zur Schattenwurf-Untersuchung, Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung und Hydrogeologisches Gutachten wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der zu den Ergebnissen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse (Gesamtabwägung) als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.


Das Abwägungsergebnis wird anhand einer Präsentation vorgestellt.

 

Stadtdirektor Trütken weist noch auf das ausstehende BImSch-Verfahren hin. Hier besteht seitens der Bürger noch die Möglichkeit, Eingaben beim Landkreis Osnabrück vorzubringen.

 

Beigeordneter Selker geht in seiner anschließenden ausführlichen Stellungnahme noch einmal auf die vorherige intensive Beratung seiner Fraktion ein.

 

Beigeordneter Wübbel weist in seiner Stellungnahme auf die Dehnbarkeit von Gutachten für Vorhabenträger hin und appelliert an die Einwohner sich während des BImSch-Verfahrens mit ihren Einwänden an den Landkreis Osnabrück zu richten.

 


Der Stadtrat beschließt mehrheitlich (12 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen):