Sitzung: 21.05.2019 Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: FB 5/029/2019
1. Die dargelegten Abwägungsvorschläge werden zur
Kenntnis genommen.
2. Auf der Grundlage des überarbeiteten Entwurfs
sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut
durchzuführen.
3. Zur Minimierung der Auswirkungen auf das
Landschaftsbild werden die Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten
Nachtkennzeichnung installiert.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um
19.50 Uhr für eine Fragestunde für alle Anwesenden.
Auf Anfrage eines Zuhörers erklärt
Stadtdirektor Trütken, dass die Ausgleichsleistungen für die Beeinträchtigung
des Landschaftsbildes zweckgebunden sind und für Ausgleichsmaßnahmen vor Ort
eingesetzt werden sollen. Es ist angedacht, vorrangig Maßnahmen im Bereich der
Gewässerrandstreifen und zukünftig möglicherweise weitere Randstreifen umzusetzen.
Nachdem sämtliche Fragen der Anwesenden
beantwortet wurden, wird die Fragestunde um 19.55 Uhr beendet und die Sitzung
fortgesetzt.
Herr Desmarowitz erläutert die wesentlichen Veränderungen gegenüber des bisherigen Bebauungsplanentwurfes. Statt der bisher 4 geplanten Anlagen sollen nur noch 2 Anlagen aufgestellt werden. Herr Desmarowitz stellt die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der ersten öffentlichen Auslegung dar und nimmt dazu im Einzelnen Stellung. Anschließend erläutert er den neuen Bebauungsplanentwurf einschließlich des Erschließungskonzepts ausführlich.
Herr Hofmann stellt den Inhalt des Umweltberichts ausführlich vor und geht dabei insbesondere auf die Artenschutzkonflikte für Vögel und die daraus resultierenden Kompensationserfordernisse ein. Die geplanten Kompensationsmaßnahmen werden gezeigt und erläutert.
Beigeordneter Ehmke wünscht auch für diesen Bebauungsplan die vorliegenden Kartierungsergebnisse.
Auf Anfrage von Ratsfrau Funke erklärt Herr Kasper, dass die artenschutzrechtlichen Maßnahmen wirksam sein müssen, wenn der Eingriff vorliegt, d. h., die Maßnahmen müssen bereits vor dem auszugleichenden Eingriff fertiggestellt sein.
Die übrigen Fragen der Ausschussmitglieder werden von den Fachbüros und der Verwaltung beantwortet.
Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):