1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 74 „Am Gültum“ einschließlich Begründung, Umweltbericht, und Schalltechnische Beurteilung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 


Herr Desmarowitz zeigt die Straßenausbauplanung die als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf dient. Er  erläutert die Lage und die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ausführlich und stellt heraus, dass der Bebauungsplan aufgestellt wird, um einen sicheren Verkaufsablauf im Bereich der Grundschule Fürstenau und des neuen Kindergartens zu gewährleisten.

 

Einwendungen Privater gab es in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nicht. Die eingegangenen Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bezogen sich auf den Straßenbau selbst.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt einstimmig (11 Ja-Stimmen):