1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 76 „Urbanes Gebiet St.-Georg-Straße“ wird zugestimmt.
  2. Das Verfahren ist nach § 13a BauGB durchzuführen
  3. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Herr Desmarowitz erläutert Lage und Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ausführlich. Durch die Aufstellung des vorgestellten Bebauungsplans werden vier Bebauungspläne in Teilbereichen überplant. Mit der Zulassung von Wohnnutzungen im Erdgeschoss soll den bestehenden Leerständen entgegengewirkt werden.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt einstimmig (11 Ja-Stimmen):