Sitzung: 19.03.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 5/009/2019
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 26 „An der Kirche“, 1. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig ohne Diskussion (15 Ja-Stimmen):