Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltung: 3

Der Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege empfiehlt mehrheitlich (4 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen):

 

  1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird zugestimmt.

 

  1. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ in Berge einschließlich Begründung, der speziellen artenschutzrechtlichen Beurteilung und der wasserwirtschaftlichen Stellungnahmen wird unter Berücksichtigung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

Der Vorsitzende Gappel übergibt zur Sachverhaltserläuterung das Wort an Bürgermeister Brandt.

 

Nach Beschluss des Rates vom 07.11.2018 sind im Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Asterfeld II“ in Berge die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB parallel durchgeführt worden.

 

Die Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück) sowie die Satzungsendfassung und die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Asterfeld II“ in Berge sind allen Ratsmitgliedern übermittelt und werden in der Sitzung von Bürgermeister Brandt eingehend erläutert.

 

Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellung des Flächennutzungsplanes abweicht, aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt wird. Die Gemeinde Berge wird die Samtgemeinde Fürstenau bitten, den Flächennutzungsplan zeitnah im Wege der Berichtigung anzupassen. Der Bebauungsplan wird nach Satzungsbeschluss und Bekanntmachung allerdings auch vor einer entsprechenden Berichtigung des Flächennutzungsplanes Rechtskraft erlangen, so Bürgermeister Brandt.

 

Insgesamt wurden zwei private Einwendungen eingereicht. Die darin aufgeführten Bedenken sind fachlich und rechtlich geprüft worden und es bleibt festzuhalten, dass gegen die Umwandlung des Platzes zur Wohnnutzung keine rechtlichen Bedenken bestehen.