Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

Die Gemeinde Bippen stimmt dem vorliegenden Poolvertrag aus dem Blickwinkel der gemeindlichen Bauleitplanung zu.


Herr Burkhard von Schorlemer beabsichtigt auf den Flächen des Ritterguts Lonne in 49626 Bippen einen Ersatzflächenpool für Kompensationsmaßnahmen unterschiedlicher Baumaßnahmen und auch der gemeindlichen Bauleitplanung vorzuhalten.

 

Der Flächenpool ist inhaltlich und fachlich mit dem Landkreis Osnabrück, der Unteren Naturschutzbehörde, abgestimmt. Die Gesamtplanung ist von einem Planungsbüro, dem Forstbetrieb Artland, durchgeführt worden. Der Landkreis Osnabrück ist für die fachliche, inhaltliche und umweltrechtliche Frage der Poolprüfung verantwortlich und zeichnet aus dieser Rolle auch den Rahmenvertrag ab, sowie auch des Poolbetreibers, Herrn Herr Burghard von Schorlemer. Die Gemeinde Bippen ist insoweit tangiert, dass die Flächenpoolbildung in die gemeindliche Bauleitplanung eingreifen könnte. Daher beteiligt der Landkreis Osnabrück bei allen Rahmenverträgen über die Kompensationsmodelle die jeweils betroffene Kommune, so hier die Gemeinde Bippen.

 

Aus Sicht der Gemeinde Bippen sind mit diesen Poolbildungsmaßnahmen keinerlei gemeindliche Planungen betroffen, die die Gemeinde in ihrer Planung / Bauleitplanung einschränkt. In den poolbildenden Bereichen, die durch Landschaftsschutz etc. bereits heute geschützt sind, besteht keinerlei planerische Absicht. Vielmehr wird durch den Poolbildungsvertrag sichergestellt, dass die Region in Lonnerbecke rund um das Rittergut Lonne ökologisch aufgewertet wird und dies ist im Interesse aller Bewohnerinnen / Bewohner und auch im gemeindlichen Interesse. Vor diesem Hintergrund wird die Bildung eines entsprechenden Poolvertrages vor Ort begrüßt.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):