Sitzung: 20.09.2017 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BIP/048/2017
Die Gemeinde Bippen stimmt dem vorliegenden Poolvertrag aus dem Blickwinkel der gemeindlichen Bauleitplanung zu.
Herr
Burkhard von Schorlemer beabsichtigt auf den Flächen des Ritterguts Lonne in
49626 Bippen einen Ersatzflächenpool für Kompensationsmaßnahmen
unterschiedlicher Baumaßnahmen und auch der gemeindlichen Bauleitplanung
vorzuhalten.
Der
Flächenpool ist inhaltlich und fachlich mit dem Landkreis Osnabrück, der
Unteren Naturschutzbehörde, abgestimmt. Die Gesamtplanung ist von einem
Planungsbüro, dem Forstbetrieb Artland, durchgeführt worden. Der Landkreis
Osnabrück ist für die fachliche, inhaltliche und umweltrechtliche Frage der
Poolprüfung verantwortlich und zeichnet aus dieser Rolle auch den Rahmenvertrag
ab, sowie auch des Poolbetreibers, Herrn Herr Burghard von Schorlemer. Die
Gemeinde Bippen ist insoweit tangiert, dass die Flächenpoolbildung in die
gemeindliche Bauleitplanung eingreifen könnte. Daher beteiligt der Landkreis
Osnabrück bei allen Rahmenverträgen über die Kompensationsmodelle die jeweils
betroffene Kommune, so hier die Gemeinde Bippen.
Aus Sicht
der Gemeinde Bippen sind mit diesen Poolbildungsmaßnahmen keinerlei
gemeindliche Planungen betroffen, die die Gemeinde in ihrer Planung /
Bauleitplanung einschränkt. In den poolbildenden Bereichen, die durch
Landschaftsschutz etc. bereits heute geschützt sind, besteht keinerlei
planerische Absicht. Vielmehr wird durch den Poolbildungsvertrag
sichergestellt, dass die Region in Lonnerbecke rund um das Rittergut Lonne
ökologisch aufgewertet wird und dies ist im Interesse aller Bewohnerinnen /
Bewohner und auch im gemeindlichen Interesse. Vor diesem Hintergrund wird die
Bildung eines entsprechenden Poolvertrages vor Ort begrüßt.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):