Sitzung: 20.09.2017 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: FB 2/007/2017/1
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 27 der Gemeinde Bippen einschließlich Begründung und Umweltbericht nebst Anlagen und dem Schalltechnischen Bericht wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Die Abwägungsvorschläge sowie die im Rahmen der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlichten Planunterlagen und umweltrelevante Daten finden sich auf der ebenfalls ausgehändigten CD. Im Einzelnen sind dort folgende Dateien enthalten:
01 - B-Plan 27 - Planzeichnung
02 - B-Plan 27 - Begründung
03 - B-Plan 27 - IPW Schalltechn.
Beurteilung 29.10.2008 Pommernkaserne - Ausschnitt
04 - B-Plan 27 - ZECH Schalltechnischer
Bericht 30.09.2001 zur 43. Änderung FNP
05 - B-Plan 27 - PBH Schalltechnische
Untersuchung zum BImSchG-Antrag
06 - B-Plan 27 - Schallimmissionsermittlung
WKA Swatte Poele
07 - B-Plan 27 - Schallimmissionsermittlung
WKA Swatte Poele Nachtrag
08 - B-Plan 27 - Brutvogelmonitoring 2010
09 - B-Plan 27 - Brutvogelmonitoring 2010 -
Bericht
10 - B-Plan 27 - Faunamonitoring 2016
11 - B-Plan 27 - Faunamonitoring 2016 –
Bericht
12 - B-Plan 27 - ZECH Schalltechnischer
Bericht 07.12.2016 zur 51. Änderung FNP
13 - B-Plan 27 - AGARIUS Historisch
Genetische Rekonstruktion Mai 2009
14 - B-Plan 27 - Abwägungsvorschläge
Frühzeitige Beteiligung
15 - B-Plan 27 - Abwägungsvorschläge §§ 3, 4
Abs. 2 BauGB
Das Planungsbüro Hahm, Osnabrück, stellt in der Sitzung das Ergebnis zu
den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB einschließlich der Gesamtabwägung vor und
erläutert diese.
Die Verfahrenskosten trägt die Freizeit- und Ferienpark Fürstenau GmbH.
Herr Wagener erläutert kurz, dass durch den heute vorzubereitenden Satzungsbeschluss
„lediglich abgesichert wird, was bereits vorhanden ist“.
Herr Reimann erklärt, dass lediglich Hinweise der Träger öffentlicher
Belange vorgebracht wurden; von Einwohnern hat es keine Einwendungen gegeben.
Einzig das Umweltforum hat Einwendungen vorgebracht.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):