Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

  1. Den dargelegten Beschlussempfehlungen im Rahmen der Abwägung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbegebiet Am Fürstenauer Mühlenbach“ einschließlich Begründung, Schalltechnische Beurteilung, Umweltbericht, Artenschutzprüfung Fledermäuse, FFH-Verträglichkeitsvorprüfung und Wassertechnische Voruntersuchung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Entwurf beschlossen.
  3. Auf der Grundlage des überarbeiteten Entwurfs ist eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

Stadtdirektor Trütken berichtet, dass aufgrund der Einwände der Grundstückseigentümerin die Fläche des Grundstücks Mühlenbrink 24 aus dem Bebauungsplangebiet herausgenommen wurde.

 

Anschließend erläutert Herr Desmarowitz ausführlich die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und erklärt die eingegangenen Stellungsnahmen und den Abwägungsvorschlag. Dabei stellt er heraus, dass durch die Nichteinbeziehung des Grundstücks Mühlenbrink 24 in den Bebauungsplan sich für die Erweiterungsabsichten der Firma Meurer im Vergleich zur heutigen Situation, insbesondere im Hinblick auf einzuhaltende Lärmwerte, nichts verändert.

 

Da zurzeit nicht feststehe, ob die Firma Meurer das Gelände nutzen werde, sieht der Ausschussvorsitzende aufgrund der finanziellen Lage der Stadt Fürstenau die Planungen kritisch. Stadtdirektor Trütken weist darauf hin, dass die Planungen erforderlich sind, um der Firma für die Zukunft Entwicklungspotential bieten zu können. Ansonsten wäre der Standort Fürstenau auf Dauer unter Umständen nicht mehr interessant.


Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):