1. Den dargelegten Beschlussempfehlungen im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet IGS“, 4. Änderung der Stadt Fürstenau einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 

  1. Das Plangebiet ist Teil der Gemarkung Fürstenau, Flur 7 und umfasst die Flurstücke 59/12, 60/2, 60/4 und 65/3.

 


  


Der Stadtrat beschließt einstimmig (20 Ja-Stimmen):