- Den dargelegten Beschlussempfehlungen im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.
- Der Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet IGS“, 4. Änderung der Stadt Fürstenau einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
- Das Plangebiet ist Teil der Gemarkung Fürstenau, Flur 7 und umfasst die Flurstücke 59/12, 60/2, 60/4 und 65/3.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig (20 Ja-Stimmen):