Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die im Entwurf vorliegende Gebührenordnung für die Benutzung der Freibäder in Fürstenau und Bippen wird unter Berücksichtigung der Anhebung der Gebühr für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis 18 Jahre auf 60,00 € beschlossen.


Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erläutert die Beschlussvorlage.

 

Beigeordneter Trütken regt an, den Preis der Saisonkarte für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind auf den Preis einer Saisonkarte für Erwachsene (60,00 €) zu erhöhen. Die übrigen Mitglieder stimmen dem Vorschlag zu.

 

Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erklärt auf Anfrage, dass es einen Kostenunterschied zwischen dem Freibad Bippen und dem Freibad Fürstenau gibt, da das Freibad in Bippen längere Öffnungszeiten hatte und dadurch höhere Betriebskosten entstanden sind.

 

Ratsherr Spree macht deutlich, dass eine Gebührenerhöhung schmerzhaft ist, in Anbetracht der finanziellen Situation jedoch unumgänglich. Er sieht die Herabsetzung des Alters für den kostenpflichtigen Eintritt von sechs auf vier Jahren kritisch.

 


Nach längerer Aussprache empfiehlt der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschuss einstimmig (10 Ja-Stimmen):