Betreff
Gebührenordnung für die Benutzung der Freibäder in Fürstenau und Bippen
Vorlage
FG 70/010/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe durch das Land Niedersachsen und den Landkreis Osnabrück und des hohen Zuschussbedarfs der Bäder in der Samtgemeinde Fürstenau ist erneut über eine Erhöhung der Badegebühren für die Freibäder in Fürstenau und Bippen nachzudenken. Die Betriebskosten sind durch allgemeine Erhöhungen (Energie und Personal) in den letzten Jahren stark angestiegen. Die letzte Gebührenerhöhung wurde 2009 durchgeführt. Die Samtgemeinde Fürstenau würde mit der jetzt vorgeschlagenen Gebührenerhöhung noch unter den Gebührensätzen der Nachbarkommunen liegen. Die Freibäder in Bersenbrück und Quakenbrück sind von Ausstattung und Attraktion allerdings nicht mit den Freibädern in der Samtgemeinde vergleichbar. Aber auch das Freibad in Nortrup fordert höhere Gebühren. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die Familiensaisonkarten von 75,00 € auf 90,00 € für Familien mit mindestens einem Kind bis 18 Jahre und für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis 18 Jahren von 40,00 € auf 50,00 € anzuheben. Außerdem sollten die Saisonkarten für Erwachsene von 50,00 € auf 60,00 € und die für Jugendliche von 4 bis 18 Jahren von 25,00 € auf 30,00 € angehoben werden. Bei gleich bleibenden Verkaufszahlen ist durchschnittlich mit einer Mehreinnahme von rd. 9.000,00 € pro Saison zu rechnen.

 

Bislang waren Kinder ab 6 Jahre gebührenpflichtig. Das Alter wurde auf ab 4 Jahre verkürzt und den Regelungen in den umliegenden Bädern in Quakenbrück, Nortrup und Bersenbrück angepasst.

 

Die Altersbegrenzung für Vergünstigungen bei Studenten  wurde auf „bis zum vollendeten 25. Lebensjahres“ neu geregelt.

 

Für die Benutzung durch Schulklassen aus der Samtgemeinde Fürstenau im Rahmen des Unterrichtsplanes werden zukünftig keine Duschgebühren mehr erhoben, so dass für diese Schulklassen keine Gebühren mehr anfallen.

 

Den durchschnittlichen Ausgaben der letzten drei Jahre des Freibades in Fürstenau in Höhe von 143.400,-- € und des Freibades in Bippen in Höhe von 123.100,-- € stehen Einnahmen unter Berücksichtigung der Gebührenerhöhung in Fürstenau in Höhe von rd. 49.400,-- € und in Bippen in Höhe von rd. 41.000,-- € gegenüber (siehe Anlage). Die Ausgaben 2012 sind noch nicht komplett, es liegen die Endabrechnungen Strom Freibad Bippen und Gasverbrauch Freibad Fürstenau noch nicht vor. Die Kosten werden in der Sitzung aktualisiert, sofern die Abrechnungen bis dahin vorliegen.

 

Durch die Belieferung des Freibades in Bippen mit Biogas wurden zwar die Stromkosten für die Heizung gesenkt, durch die Verlängerung der Öffnungszeiten (Eröffnung Ende April und Schließung Ende September) haben sich die Betriebs- und Personalkosten jedoch erhöht, so dass letztendlich keine Einsparungen erzielt werden konnten. Das Freibad in Fürstenau öffnet je nach Wetterlage Anfang/Mitte Mai und schließt Anfang/Mitte September. Es wird daher empfohlen, über die neuen Öffnungszeiten des Freibades Bippen nachzudenken.

 


(Roelfes)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 6

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf vorliegende Gebührenordnung für die Benutzung der Freibäder in Fürstenau und Bippen wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Anpassung der Benutzungsgebühren für die Freibäder in Fürstenau und Bippen ist mit Mehreinnahmen zu rechnen.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I