Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 29

Zum Samtgemeindewahlleiter der Samtgemeinde Fürstenau für die Kommunalwahlen 2006 wird Samtgemeindeoberamtsrat Paul Weymann berufen.

 

Zum Stellvertreter des Samtgemeindewahlleiters der Samtgemeinde Fürstenau für die Kommunalwahlen 2006 wird Samtgemeindeamtmann Franz Kormann berufen.

 

                                                            (SG/SGR/004/2005 vom 15.12.2005, S.

 

Der Ratsvorsitzende erklärt, dass Samtgemeindeoberamtsrat Weymann und Samtgemeindeamtmann Kormann nach § 9 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes soeben durch den Rat der Samtgemeinde Fürstenau in die Wahlleitung berufen worden sind und verpflichtet die beiden Personen gemäß § 4 Abs. 3 der Nieders. Kommunalwahlordnung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Er weist darauf hin, dass sie ihr Amt bis zum Ablauf der auf die Hauptwahl folgenden Wahlperiode ausüben.

 


(Bei Behandlung dieses Punktes nehmen Samtgemeindeoberamtsrat Weymann und Samtgemeindeamtmann Kormann in dem für die Zuhörer bestimmen Teil des Sitzungssaales Platz)


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (29 Ja-Stimmen):