Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 19

Auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 61 „SO Freizeit- und Ferienpark“ ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.03.2011 – St/VA/02/2011, Punkt N 11 – vorgestellten Abwägungsvorschläge.

 


Beigeordneter Knocks trägt vor, dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.03.2011 eine umfassende Darstellung vom Planungsbüro Hahm erfolgt ist und die Angelegenheit bisher mit hoher Priorität behandelt worden ist.

 

Beigeordneter Olderhage führt aus, dass, was für die Öffentlichkeit als kleine Schritte aussieht, erfreulicherweise schon sehr weit gediehen ist.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (19 Ja-Stimmen):