Der Ergebnishaushalt 2015 für das Produkt 111.71 Gebäude- und Grundstücksmanagement wird nachstehend erläutert:
Die privatrechtlichen Entgelte im
Produkthaushalt 111.71, Sachkonto 341100/Mieten und Pachten stellen sich wie folgt dar:
Ansätze 2014: 11.500,00 €
Ansätze 2015 11.400,00
€
Veränderungen
Ansatz 2014/2015 - 100,00 €
Unter dem Produkt 111.71/Sachkonto 341100/ Mieten und Pachten wurden im Etat 2015 100,00 € weniger eingeplant.
Die Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen im Produkthaushalt 111.71, Sachkonto 421100/Unterhaltung
der Grundstücke und baulichen Anlagen und Sachkonten
424101-424106/Bewirtschaftungskosten stellen sich wie folgt dar:
Insgesamt:
Ansätze 2014: 10.900,00 €
Ansätze 2015 10.600,00 € (7.000,00 € + 3600,00 €)
Veränderter Ansatz 2014/2015 - 300,00 €
Unter dem Produkt 111.71/Sachkonto 421100 wurden im Etat 2015 7.000,00 € für allgemeine Unterhaltungsmaßnahmen an samtgemeindeeigenen Gebäuden und Grundstücken eingeplant.
Ansätze 2014: 5.500,00 €
Ansätze 2015 7.000,00 €
Veränderter
Ansatz 2014/2015 1.500,00 €
Der Ansatz für die Unterhaltung der Wohnung Lingener Str. 4 wurde um 500,00 € und der Ansatz für die Unterhaltung der Lingener Str. 2 um 1.000,00 € erhöht.
Unter dem Produkt 111.71/Sachkonten 424101 bis 424106 (Bewirtschaftungskosten) wurden im Etat 2015 insgesamt 3.600,00 € veranschlagt.
Sachkonto 424101/Abgaben und Entgelte 3.000,00 €
Sachkonto 424102/Heizung 300,00 €
Sachkonto 424105/Versicherungen 300,00 €
Für die Bewirtschaftungskosten (Abgaben und Entgelte/Heizung/Reinigung/Strom/Versicherungen/Sonstige Bewirtschaftungskosten) wurden im Etat 2015 insgesamt 3.600,00 € eingeplant. Die Ansätze wurden entsprechend den Ausgaben der Vorjahre angepasst und konnten um insgesamt 1.800,00 € gekürzt werden.
(Peters) |
(Kolosser) |
(Trütken) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst 3 |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Dem Ergebnishaushalt wird zugestimmt. Die Mittel sind im Entwurf des doppischen Ergebnishaushaltes 2015 zum Produkt 111.71 der Samtgemeinde Fürstenau einzuplanen, sofern es die Gesamtfinanzsituation zulässt und eine Nettoneuverschuldung vermieden wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanzielle Gesamtsituation ist zu berücksichtigen und eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Zielvereinbarung besteht die Verpflichtung, sich auf die wesentlichen und unausweichlichen Investitionen und Aufwendungen zu konzentrieren.
(Ahrend)
Fachdienst I