Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2004 beschlossen, den Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Erläuterungsbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
In Ausführung des o. a. Beschlusses fand die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 25.07.2005 bis einschließlich 26.08.2005 statt. Die Träger öffentliche Belange wurden mit Schreiben vom 08.07.2005 von der Durchführung der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar.
1.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB:
1.1
St. Georg Bippen, Pastors Kamp 2, Bippen, vom
19.10.2004, 25.01.2005 u. 25.08.2005:
Beschlussvorschlag:
Der Anregung, eine Erweiterung des
Friedhofes von ca. 12 m nach Westen zu berücksichtigen, ist bereits
Rechnung getragen worden. Im Änderungsausschnitt 38.2 Blatt 2, ist dieser
Bereich als Grünfläche „Friedhofserweiterung“ dargestellt.
Die Anregungen der Kirchgemeinde zum Flächentausch sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
1.2
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
vom 15.07.2005:
Beschlussvorschlag:
Die Anregungen zur Bepflanzung der an die Landesstraßen 73 bzw. 102 angrenzenden Ausgleichsflächen 38.3 und 38.4 berühren nicht die Belange der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes. Sie sind im Rahmen der Erarbeitung des Grünordnungsplanes und des künftigen Bebauungsplanes zu berücksichtigen.
1.3
IHK Osnabrück-Emsland vom 25.08.2005:
Beschlussvorschlag:
Der
Hinweis, dass im Änderungsbereich 38.2 (Wohnbaufläche „Bippen Nordwest“)
eventuell ein Schutz vor Emissionen aus dem südlich angrenzenden Sondergebiet
„Verbrauchermarkt/ Getränkemarkt“ erfolgen muss, wird zur Kenntnis genommen. Er
ist bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen, da erst in
dieser Planungsphase der für die Beurteilung erforderliche Detaillierungsgrad
erreicht wird. Der Gemeinde Bippen wird empfohlen, im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens eine gutachterliche Stellungnahme zu den verkehrlichen
und gewerblichen Schallimmissionen zu erstellen und das Ergebnis ggf. durch
Festsetzungen zum Immissionsschutz zu berücksichtigen.
1.4
Landwirtschaftskammer Weser-Ems vom
25.08.2005:
Beschlussvorschlag:
Wohnbaufläche
„Hütfelder Kamp“ Ohrte/Ohrtermersch (38.1)
Aus
landwirtschaftlicher Sicht werden keine weiteren Anregungen vorgebracht.
Hinsichtlich der landwirtschaftlichen
Geruchsimmissionen ist die im Erläuterungsbericht vorhandene Textpassage
dahingehend zu konkretisieren, dass tierhaltende landwirtschaftliche Betriebe
in einer Entfernung von ca. 350 m südlich und ca. 400 m östlich/ nordöstlich
des Änderungsbereiches vorhanden sind. Nach dem jetzigen Stand der Begutachtung
sind von diesen Betrieben ausgehende unzulässige Immissionen für den
Änderungsbereich nicht zu erwarten (Gutachterliche Beurteilung im Rahmen eines
Stallbau-Genehmigungsverfahrens wird zurzeit durchgeführt).
Im vorhandenen Siedlungsbereich haben Immissionen, die
von der Tierhaltung der südlich des Änderungsbereiches liegenden Betriebe
hervorgerufen werden, bisher nicht zu Beschwerden geführt. Aufgrund der bereits
vorhandenen Siedlung werden die Entwicklungsmöglichkeiten der
landwirtschaftlichen Betriebe durch den Änderungsbereich nicht zusätzlich
beeinträchtigt.
Wohnbaufläche
„Bippen Nordwest“ (38.2)
Aus
landwirtschaftlicher Sicht werden keine weiteren Anregungen vorgebracht.
Der Erläuterungsbericht ist hinsichtlich der landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen dahingehend zu ergänzen, dass Hofstellen tierhaltender landwirtschaftlicher Betriebe ausreichend entfernt vom Änderungsbereich liegen, so dass von diesen Betrieben ausgehende unzulässige Immissionen für den Änderungsbereich nicht zu erwarten sind.
1.5
Landkreis Osnabrück vom 09.07.2004 u.
20.09.2005:
Beschlussvorschlag:
1. Regionalplanung
1.1
Wohnbaufläche „Hütfelder Kamp“ Ohrte/Ohrtermersch (38.1)
keine
Anregungen
1.2 Wohnbaufläche
„Bippen Nordwest“ Bippen (38.2)
Die
städtebaulichen Werte, die den Berechnungen zur Größe der Wohnbaufläche
zugrunde liegen, sind nochmals mit dem Bürgermeister der Gemeinde Bippen, Herrn
Tolsdorf, erörtert worden. Im Ortsteil
Bippen werden seit Jahren entsprechend der ländlichen Struktur und der
günstigen Baulandpreise Grundstücke mit einer Größe von ca. 700 m2
bis ca. 1100 m2 nachgefragt. Aktuelles Beispiel dafür ist das
Baugebiet „Holzberg“, das derzeit noch bebaut wird. In den Bippener Baugebieten
sind zzt. im Wesentlichen nur Einzelhäuser erstellt worden. Eine Nachfrage nach
Reihen- bzw. Doppelhäusern besteht nicht. Mehr als eine Wohneinheit pro
Grundstück ist der Ausnahmefall. Entsprechend dieser aktuellen gemeindlichen
Erfahrungswerte sind Grundstücksgrößen von durchschnittlich 900 m2
sowie eine Wohneinheit pro Grundstück entsprechend der Nachfrage ortsüblich für
Bippen und somit eine realistische Berechnungsgrundlage.
Die vorgebrachten Anregungen bezüglich der
unterschiedlich angesetzten städtebaulichen Werte zwischen Erläuterungsbericht
und Anlage 2 „Strukturplan Verkehr“ (z.B. Anzahl der Wohneinheiten,
Grundstücksgrößen) sind zutreffend.
Die
festgestellten Differenzen zwischen den zugrundegelegten städtebaulichen und
den verkehrlichen Werten sind entstanden, da bei der Bearbeitung der
Anlage 2 durch die Verkehrsplaner nach
mehreren gemeinsamen Besprechungen in der letzten Arbeitsphase die Abstimmung
nicht ausreichend erfolgt ist. Die Anlage 2 wird dahingehend überarbeitet, dass
die o.g. städtebaulichen Werte die einheitlich abgeänderte Grundlage der
Verkehrsermittlungen bilden.
Darüber
hinaus sind die unter dem Pkt. Verkehrserzeugung verwendeten Berechnungsansätze
für den PKW-Besucherverkehr bzw. die Lkw-Anlieferung abgeändert worden, da aus
einem Übertragungsfehler resultierend das erzeugte Verkehrsaufkommen
fälschlicher Weise nicht pro Tag sondern pro Woche angesetzt worden ist.
Das
Fazit des Strukturplanes Verkehr, dass für die Erschließung der Wohnbaufläche
schon allein aus Gründen des Immissionsschutzes mindestens zwei
Erschließungsstraßen an das örtliche bzw. überörtliche Straßennetz notwendig
sind, wird durch die Neuberechnung nicht verändert.
Darüber
hinaus werden die Erläuterungen der Anlage 2 unter Pkt. 3.3.1 dahingehend noch
ergänzt, dass eine zweite Erschließungsstraße den Binnenverkehr reduziert, die
Wohnqualität und die Sicherheit - insbesondere für Fußgänger und Radfahrer -
erhöht und für den Notfall als 2. Rettungsweg sinnvoll ist.
Die
ausgewiesene Wohnbaufläche „Bippen Nordwest“ wird aus o.g. Gründen von der
Gemeinde weiterhin als bedarfsgerecht erachtet und sollte deshalb in der
bisherigen Größe beibehalten werden.
2. Bauleitplanung
2.1
Wohnbaufläche „Hütfelder Kamp“ Ohrte/Ohrtermersch (38.1)
Nach
Angaben des Bürgermeisters liegen der Gemeinde Bippen zur Zeit 12 Anfragen bzw.
Bewerbungen für das geplante Baugebiet „Hütfelder Kamp“ vor; davon kommen 3
Bewerbungen aus Ohrtermersch, 7 aus Ohrte und 2 aus Bippen-Ort (Geburtsort
Ohrte/Ohrtermersch). Damit wird deutlich, dass mit dem Baugebiet der örtlichen
Nachfrage aus den Gemeindeteilen Ohrte/ Ohrtermersch Rechnung getragen und das
Plangebiet kurzfristige bebaut wird.
2.2 Wohnbaufläche „Bippen
Nordwest“ Bippen (38.2)
Aus
den o.g. Gründen (s. Pkt. 1.2 der Stellungnahme) sollen die im Erläuterungsbericht
aufgeführten städtebaulichen Werte, wie Wohneinheiten, Wohneinheiten pro
Grundstück und durchschnittliche Grundstücksgröße beibehalten werden, so dass
sowohl das Nettobauland als auch die dargestellte Gesamt-Wohnbaufläche unter
Berücksichtigung der ökologischen und örtlichen Gegebenheiten unverändert
bleibt.
Die
Realisierung des Änderungsgebietes soll nach Angaben des Bürgermeisters in
mehreren Abschnitten erfolgen, wobei die Aufstellung des ersten Bebauungsplanes
mit einer Größe von ca. 25 - 30 Wohneinheiten für das Jahr 2007 vorgesehen ist.
Im
Baugebiet „Holzberg“ stehen derzeit noch 6 gemeindeeigene Grundstücke zur
Verfügung. Entsprechend der örtlichen Nachfrage wird davon ausgegangen, dass
spätestens 2007 weitere Baugrundstücke vorgehalten werden sollten.
Die
Gemeinde Bippen wird auch in Zukunft Grunderwerb und Erschließung selbst
durchführen, um eine eigene Vermarktung der Grundstücke mit dem Ziel
durchführen zu können, dass preiswerte Grundstücke für junge ortsansässige
Familien zur Verfügung gestellt werden können. Es ist nicht Absicht der
Gemeinde, durch günstige Wohngrundstücke in Konkurrenz zu den zentralen Orten
zu treten. Vielmehr ist ein der Struktur des Ortes Bippen entsprechendes
kleinräumiges, bedarfsorientiertes Wachsen das Ziel der örtlichen Baugebietsentwicklung.
3.
Naturschutz
Keine
Anregungen
4. Wasserrecht
und -wirtschaft
Keine
grundsätzlichen Anregungen
4.1
Wohnbaufläche „Hütfelder Kamp“ Ohrte/Ohrtermersch (38.1)
Der
Erläuterungsbericht ist unter Pkt. 4.2 „Technische Erschließung“ dahingehend zu
ergänzen, dass entlang der nördlichen Plangebietsgrenze ein Moorabzug verläuft,
der als Gewässer 2. Ordnung eingestuft ist und in der Unterhaltungspflicht des
Unterhaltungsverbandes Nr. 99 „Untere Hase“, Meppen, steht.
Die
weiteren Hinweise betreffen nicht die Ebene der Flächennutzungsplanung. Sie
sind im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
4.2 Wohnbaufläche „Bippen
Nordwest“ Bippen (38.2)
Der Erläuterungsbericht ist unter Pkt. 4.2 „Technische
Erschließung“ dahingehend zu ergänzen, dass sich im Plangebiet mehrere Gewässer
3. Ordnung befinden. Eine Verlegung oder Beseitigung und Aufhebung dieser
Gewässer bedarf einer wasserwirtschaftlichen Genehmigung.
Für
die Plangebiete 38.1 u. 38.2 sind jeweils wasserwirtschaftliche Vorentwürfe
aufzustellen, um die Nachweise für die geplante schadlose Ableitung bzw.
Versickerung des Oberflächenwassers in ein Gewässer bzw. in das Grundwasser zu
erbringen.
5. Grundwasserschutz
6. Denkmalschutz
Keine
Anregungen
Der
Hinweis auf die Melde- und Sicherungspflicht von archäologischen Bodenfunden
nach Nds. Denkmalschutzgesetz erfolgt auf den nachfolgenden Bebauungsplänen.
7. Brandschutz
Keine Anregungen
2. Stellungnahmen einzelner Bürger liegen nicht
vor.
3. Feststellungsbeschluss:
Der vorliegende Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Erläuterungsbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse beschlossen.
Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst folgende Änderungsbereiche:
38.1 Wohnbaufläche „Hütfelder Kamp“ zur Eigenentwicklung
38.5 Kompensationsflächen im WSG Ohrte (Flächen 38.5.1 bis 38.5.2)
38.2 Wohnbaufläche „Bippen Nordwest“ mit Grünfläche „Friedhofserweiterung“
38.3 Kompensationsfläche „Auf der Mersch“
38.4
Kompensationsfläche „Forsthaus Maiburg“
(Kolosser) |
|
(Kamlage) |
Fachdienst III |
|
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange von 1.1 bis 1.5
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bauleitplanverfahren stehen Haushaltsmittel im Haushalt 2005 - Haushaltsstelle 6100.5700 - zur Verfügung.
(Weymann)
Fachdienst II