Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2005 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
In § 1
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 258.300 €
von 3.881.600 €
auf 4.139.900 €
erhöht,
die Ausgaben um 3.232.400 €
von 4.414.300 €
auf 7.646.700 €
erhöht,
den Fehlbedarf um 2.974.100 €
von 532.700 €
auf 3.506.800 €
erhöht,
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 202.700 €
von 890.500 €
auf 1.093.200 €
erhöht,
in § 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,
in § 3
den bisherigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht ändert,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
in § 5
die Steuersätze nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Den Mitgliedern des Rates liegt eine Tischvorlage vor. Die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen werden von Samtgemeindeoberamtsrat Weymann erläutert.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (23 Ja-Stimmen):