Sitzung: 09.11.2010 SG-Jugend- und Kulturausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: FB 3/015/2010
Nach
kurzer Beratung empfiehlt der Jugend- und Kulturausschuss einstimmig (10
Ja Stimmen):
- Die Samtgemeinde Fürstenau übernimmt
zum 01. Januar 2011 die Aufgabe „Förderung der Kinder in
Tageseinrichtungen“.
- Die nach der Aufgabenübertragung
entstehenden Kosten für die „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“
werden wie folgt geregelt:
a)
Die
Samtgemeindeumlage wird um 4 v. H. von 45 v. H. auf 49 v. H. erhöht.
b)
Die
durch die Gemeinden Berge und Bippen bzw. der Stadt Fürstenau in Auftrag
gegebenen
Damit auftretende finanzielle Ungleichgewichte nicht entstehen, werden
von der Samtgemeinde Fürstenau zusätzliche Kostenregelungen getroffen:
a) Der Gemeinde Berge werden für fünf Jahre
jährlich 70.000,00 € bei der Erstattung von
b) Die Samtgemeinde Fürstenau wird in
Abstimmung mit der Gemeinde Berge zum 01. August 2012 in Berge eine
Krippengruppe einrichten.
c) Der Gemeinde Bippen wird der Schuldendienst
für ein aufgenommenes Darlehen zum Bau des evgl. Kindergartens erstattet (Stand
des Darlehens am 31.12.2010 = 83.103,59 €).
3. Kindergartenbeiträge/Krippengruppenbeiträge
a)
Für
eine vierstündige Betreuung im Kindergarten werden folgende
monatliche
Elternbeiträge erhoben:
ab 01.08.2011 85,00 €
ab 01.08.2012 90,00 €
ab 01.08.2013 95,00 €
b)
Bei
einer vierstündigen Betreuung wird für einen Krippenplatz ein zusätzlicher
monatlicher Elternbeitrag von 20,00 € erhoben.
c)
Für
Sonderöffnungszeiten werden je angefangene halbe Stunde 10,00 € erhoben.
d)
Der
Elternbeitrag für das zweite zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 20,00
€ ermäßigt.
e)
Der
Elternbeitrag für das dritte und jedes weitere zahlungspflichtige Kindergartenkind
wird um 45,00 € ermäßigt.
4. Aufgabenverbleib bei den Mitgliedsgemeinden
a) Einrichtung von anerkannten Spielkreisen.
b) Übernahme der Beförderungskosten zu den jeweiligen Kindergärten.
Samtgemeindebürgermeister Selter teilt mit, dass die Übernahme der Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Samtgemeinde Fürstenau und der Mitgliedsgemeinden sehr intensiv beraten und ein einstimmiges Arbeitsergebnis erzielt wurde. Er verweist hierzu die Anlage zur Beschlussvorlage.
Der I. stellv. Vorsitzende, stellv. SG Bürgermeister Nyenhuis weist darauf hin, dass bei allen Fraktionen und Mitgliedsgemeinden sowie der Samtgemeinde Fürstenau Einigung dahingehend bestand, eine gemeinsame Lösung der Probleme zu finden. Er hält das Ergebnis der Arbeitsgruppe für ein Musterbeispiel an interfraktioneller Arbeit.