Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Nach  kurzer Beratung empfiehlt der Jugend- und Kulturausschuss einstimmig (10 Ja Stimmen):

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau übernimmt zum 01. Januar 2011 die Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“.

 

  1. Die nach der Aufgabenübertragung entstehenden Kosten für die „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ werden wie folgt geregelt:

 

a)      Die Samtgemeindeumlage wird um 4 v. H. von 45 v. H. auf 49 v. H. erhöht.

 

b)      Die durch die Gemeinden Berge und Bippen bzw. der Stadt Fürstenau in Auftrag gegebenen Bauhofleistungen werden von den Mitgliedsgemeinden auf der Grundlage von Nachweisen der Samtgemeinde Fürstenau in voller Höhe erstattet.

 

Damit auftretende finanzielle Ungleichgewichte nicht entstehen, werden von der Samtgemeinde Fürstenau zusätzliche Kostenregelungen getroffen:

 

a)    Der Gemeinde Berge werden für fünf Jahre jährlich 70.000,00 € bei der Erstattung von Bauhofleistungen in Abzug gebracht. Nach fünf Jahren ist über die Höhe des Vorwegabzuges erneut zu verhandeln.

 

b)    Die Samtgemeinde Fürstenau wird in Abstimmung mit der Gemeinde Berge zum 01. August 2012 in Berge eine Krippengruppe einrichten.

 

c)    Der Gemeinde Bippen wird der Schuldendienst für ein aufgenommenes Darlehen zum Bau des evgl. Kindergartens erstattet (Stand des Darlehens am 31.12.2010 = 83.103,59 €).

 

3.   Kindergartenbeiträge/Krippengruppenbeiträge

 

a)    Für eine vierstündige Betreuung im Kindergarten werden folgende

       monatliche Elternbeiträge erhoben:

       ab 01.08.2011                                     85,00 €

       ab 01.08.2012                                     90,00 €

       ab 01.08.2013                                     95,00 €

 

b)    Bei einer vierstündigen Betreuung wird für einen Krippenplatz ein zusätzlicher monatlicher Elternbeitrag von 20,00 € erhoben.

 

c)    Für Sonderöffnungszeiten werden je angefangene halbe Stunde 10,00 € erhoben.

 

d)    Der Elternbeitrag für das zweite zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 20,00 € ermäßigt.

 

e)    Der Elternbeitrag für das dritte und jedes weitere zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 45,00 € ermäßigt.

 

4.   Aufgabenverbleib bei den Mitgliedsgemeinden

 

a) Einrichtung von anerkannten Spielkreisen.

b) Übernahme der Beförderungskosten zu den jeweiligen Kindergärten.

 

 


Samtgemeindebürgermeister Selter teilt mit, dass die Übernahme der Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Samtgemeinde Fürstenau und der Mitgliedsgemeinden sehr  intensiv beraten und ein einstimmiges Arbeitsergebnis erzielt wurde. Er verweist hierzu die Anlage zur Beschlussvorlage.

Der I. stellv. Vorsitzende, stellv. SG Bürgermeister Nyenhuis weist darauf hin, dass bei allen Fraktionen und Mitgliedsgemeinden sowie der Samtgemeinde Fürstenau Einigung dahingehend bestand, eine gemeinsame Lösung der Probleme  zu finden. Er hält das Ergebnis der Arbeitsgruppe für ein Musterbeispiel an interfraktioneller Arbeit.