Einwendungen gegen die Form und den Inhalt der Niederschrift werden nicht erhoben. Der Vorsitzende des Jugend- und Kulturausschusses der Stadt Fürstenau stellt im Namen vom I. stellv. Vorsitzender des Jugend- und Kulturausschusses der Samtgemeinde Fürstenau,  stellv. SG-Bürgermeister Nyenhius fest,  dass die Niederschrift SG/SJuKultA02/2010 vom 23.09.2010 somit genehmigt ist.